"3-fach-Flat"

Flatrate: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom und o2 ab

"SMS-Flatrate" mit 3 000 Frei-SMS dürfe nicht als Flatrate gelten
Von Thorsten Neuhetzki

Flatrates müssen auch Flatrates sein. Die VZ NRW spricht Abmahnungen aus. Flatrates müssen auch Flatrates sein. Die VZ NRW spricht Abmahnungen aus.
Foto: dpa
Um die Bezeichnung Flatrate gibt es immer wieder Ärger. Da werben Mobilfunkanbieter mit Flatrates für einigen hundert Megabyte Highspeed-Volumen, danach wird die Geschwindigkeit jedoch reduziert. Auch wird mitunter mit dem Begriff Flatrate geworben, wenn eigentlich nur ein Minutenpaket gemeint ist. Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge. "Verbraucher glauben, sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder mobiles Surfen, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung", kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale irreführende Kundenwerbung. Erneut mahnten die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben Unternehmen wegen irreführender Werbung ab – diesmal o2 und die Deutsche Telekom.

Laut einer repräsentativen, im Auftrag der Verbrauchenzentrale NRW durchgeführten Emnid-Umfrage verstehen Nutzer unter einem "Flatrate-Tarif" einen Festpreis ohne Beschränkung und versteckte Kosten. "Doch real verbirgt sich hinter einem Pauschaltarif für Telekommunikations-Dienstleistungen oft das, was Kunden nicht wollen – ein fest umrissenes Leistungspaket, etwa ein volumenbegrenzter Daten-Flatrate-Tarif für Handys, das bei Nutzungsüberschreitung sofort ins Geld geht und durch die Hintertür doch wieder verbrauchsabhängig bei den Kunden zu Buche schlägt", stellt NRW-Verbraucherzentralenchef Müller klar

Abmahnungen gehen o2 und Telekom

Flatrates müssen auch Flatrates sein. Die VZ NRW spricht Abmahnungen aus. Flatrates müssen auch Flatrates sein. Die VZ NRW spricht Abmahnungen aus.
Foto: dpa
Bei Tarifbezeichnungen wie "SMS-Flat 1.000" erahne nur jeder zweite Befragte, dass damit ein Volumenlimit gemeint ist. Knapp jeder Dritte fühlt sich zudem generell über Tarife, Kosten, Technik, Datenschutz und über die Vertragsbedingungen nur unzureichend informiert oder findet die Hinweise der Unternehmen zu unverständlich und unübersichtlich. Aktuell abgemahnt haben die Verbraucherschützer o2 wegen der Werbung für eine SMS-Flatrate, die real auf das Versenden von 3 000 Kurznachrichten beschränkt worden sei. Gerügt wurde auch die Deutsche Telekom, die Telefonieren und Simsen "in der 3-fach-Flat" verheißt, dies aber – so steht’s dann im Kleingedruckten – nur innerhalb des hauseigenen Mobilfunknetzes erlaubt, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW.

Mehr zum Thema Flatrate