Flatrate: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom und o2 ab
Flatrates müssen auch Flatrates sein. Die VZ NRW spricht Abmahnungen aus.
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Um die Bezeichnung Flatrate gibt es immer wieder Ärger. Da werben Mobilfunkanbieter mit Flatrates für einigen hundert
Megabyte
Highspeed-Volumen, danach wird die Geschwindigkeit jedoch reduziert. Auch wird mitunter mit dem Begriff Flatrate geworben, wenn eigentlich
nur ein Minutenpaket gemeint ist. Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge. "Verbraucher glauben,
sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder
mobiles Surfen, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im
Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten
Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der
Datenübertragung", kritisiert Klaus Müller, Vorstand der
Verbraucherzentrale NRW,
die nach Ansicht der Verbraucherzentrale irreführende Kundenwerbung.
Erneut mahnten die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben
Unternehmen wegen irreführender Werbung ab – diesmal
o2 und die Deutsche Telekom.
Laut einer repräsentativen, im Auftrag der Verbrauchenzentrale NRW durchgeführten Emnid-Umfrage verstehen Nutzer unter einem "Flatrate-Tarif" einen Festpreis ohne Beschränkung und versteckte Kosten. "Doch real verbirgt sich hinter einem Pauschaltarif für Telekommunikations-Dienstleistungen oft das, was Kunden nicht wollen – ein fest umrissenes Leistungspaket, etwa ein volumenbegrenzter Daten-Flatrate-Tarif für Handys, das bei Nutzungsüberschreitung sofort ins Geld geht und durch die Hintertür doch wieder verbrauchsabhängig bei den Kunden zu Buche schlägt", stellt NRW-Verbraucherzentralenchef Müller klar
Abmahnungen gehen o2 und Telekom
Flatrates müssen auch Flatrates sein. Die VZ NRW spricht Abmahnungen aus.
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Bei Tarifbezeichnungen wie "SMS-Flat 1.000" erahne nur jeder zweite Befragte, dass damit ein
Volumenlimit gemeint ist. Knapp jeder Dritte fühlt sich zudem generell über Tarife, Kosten,
Technik, Datenschutz und über die Vertragsbedingungen nur unzureichend informiert oder findet die
Hinweise der Unternehmen zu unverständlich und unübersichtlich.
Aktuell abgemahnt haben die Verbraucherschützer o2 wegen der Werbung für eine
SMS-Flatrate, die real auf das Versenden von 3 000 Kurznachrichten beschränkt worden sei.
Gerügt wurde auch die Deutsche Telekom, die Telefonieren und Simsen "in der 3-fach-Flat" verheißt,
dies aber – so steht’s dann im Kleingedruckten – nur innerhalb des hauseigenen Mobilfunknetzes
erlaubt, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW.