Internetzugang

Freifunk: Freie WLAN-Netze für freie Bürger

Freifunker wollen ein kostenfreies WLAN-Netz für alle aufspannen. Leider gibt es in Deutschland einige Hindernisse dafür. Eins davon ist die Störerhaftung.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Freifunker wollen den freien WLAN-Zugang für alle. Freifunker wollen den freien WLAN-Zugang für alle.
Logo: freifunk.net
Der Name ist Programm: Im Bielefelder Lokal Hackerspace treffen sich Computerexperten, Tüftler und Nerds. Kabel ragen aus der Wand, an der Decke hängt ein Beamer. Junge Männer sitzen im schummrigen Licht um einen Tisch herum und starren gespannt auf ihre Laptops. Hier hat auch Santos (31) sein Hauptquartier. Mit einem Freund organisiert er die Freifunk-Community der Stadt. Solche lokalen Gemeinschaften gibt es inzwischen in ganz Deutschland.

"Wir möchten ein möglichst flächendeckendes, unabhängiges und kostenfreies WLAN-Netz aufspannen", erklärt Santos, der seinen Nachnamen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte. Freifunker wollen den freien WLAN-Zugang für alle. Freifunker wollen den freien WLAN-Zugang für alle.
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Dafür stellen die Initiatoren eine kostenlose Software zur Verfügung. Damit ist Zugang zum Internet über das Freifunk-WLAN möglich. Dafür geben manche Freifunker einen begrenzten Teil ihrer Internet- Kapazitäten dem Netzwerk frei und schon können alle anderen surfen - sogar anonym. "Wir sind ein Netz, das von Bürgern für Bürger betrieben wird", sagt Santos. Ein Problem gibt es allerdings: Um sein Internet freizugeben, benötigt man einen herkömmlichen Internetanschluss bei einem kommerziellen Provider. Doch dürfen die Freifunker deren Dienste einfach so an Dritte weitergeben?

Unbedingt in die AGB schauen

Thomas Bradler, Referent für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale NRW, mahnt zur Vorsicht: "Es liegt sicherlich nicht im Interesse des Anbieters, dass viele Nutzer über einen Zugang im Internet surfen." Er empfiehlt, vorher genau in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Providers zu schauen. "Sonst könnten eine Kündigung und entsprechende Schadenersatzansprüche die Folge sein."

So verweist auch ein Sprecher der Deutschen Telekom bei dieser Frage auf die AGB des Unternehmens [Link entfernt] . Dort steht unter anderem, dass ein Telekom-Kunde die Leistungen nicht an Dritte zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung weitergeben darf (Paragraf 5).

"Wir sind aber nicht kommerziell", hält dem Felix Kaechele entgegen. Er ist Sprecher des Vereins Freifunk NRW, ein Zusammenschluss von mehreren Initiativen im Bergischen Land. "Mir ist nicht bekannt, dass die Weitergabe der eigenen Internetkapazitäten über das Freifunk- Netzwerk schon rechtliche Konsequenzen gehabt hat."

Das könnte auch daran liegen, dass die meisten Freifunk-Gemeinden bislang noch klein sind. "In ganz NRW gibt es bislang über 1 000 Teilnehmer", vermutet Kaechele. Bundesweit sind es schätzungsweise 6 000. "Manche Kommunen versuchen, mit den Freifunkern zusammen ein WLAN-Netz zu etablieren, etwa in Burscheid im Rheinisch-Bergischen Land oder in Hückeswagen im Oberbergischen Kreis." Die Stadt Hamburg prüft, wie eine Zusammenarbeit mit privaten Freifunk-Initativen aussehen könnte, um mehr WLAN-Zugänge zu schaffen.

Das Problem mit der Störerhaftung

Auf landespolitischer Ebene werde die Entwicklung aufmerksam verfolgt, sagt eine Sprecherin der Staatskanzlei. Einen direkten Kontakt oder gar eine finanzielle Förderung, wie etwa in Berlin, gebe es aber nicht. Für Unsicherheit sorgt dabei immer wieder die Frage der sogenannten Störerhaftung.

Konkret bedeutet diese juristische Formulierung: Wenn etwa ein Café-Betreiber seinen Gästen sein WLAN-Netz zugänglich macht, dann haftet er auch für eventuelle Straftaten wie illegale Musikdownloads, die Gäste damit begehen. "Absurd" finden das Leute wie Santos und Felix Kaechele - sie fordern, dass die Störerhaftung abgeschafft wird. Auch beim Land erkennt man "Änderungsbedarf".

Im Bundestag brachte die Opposition im November einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung ein. Abgeordneten der Koalition geht das aber zu weit. Sie sprachen sich aber dafür aus, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung abzuwarten, der die Störerhaftung weniger stark einschränken soll. "Es darf keinen Freifahrtsschein für Urheberrechtsverletzungen geben", unterstrich damals der CDU-Abgeordnete Axel Knoerig.

Einfache Lösung denkbar

Der Internetverband eco hat sich zu diesem Thema ebenfalls geäußert. Der eco schlägt vor, das Haftungsprivileg für Internet-Provider auf die Anbieter freier WLAN-Hotspots auszuweiten. Dann könnten Café- und Hotelbesitzer ihren Kunden einen freien Internetzugang anbieten. Auch für Touristen wäre eine flächendeckende Versorgung mit freien WLAN-Hotspot vorteilhaft.

"Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand. Die Bundesnetzagentur verlangt ja schon seit Jahren eine Meldung von Gewerbebetrieben, das heißt alle nötigen Prozesse und Formulare dazu liegen bereits vor. Außerdem ist die Meldung mit keinen Kosten für die Betreiber verbunden," erklärt Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco.

International ist die Störerhaftung ohnehin kaum bekannt - die rechtliche Situation in Deutchland behindert nach Ansicht des eco die Verbreitung freier WLAN-Hotspots erheblich. Die Anzahl der freien Hotspots sei in anderen Ländern erheblich größer - was auch auf die geringeren rechtlichen Risiken in anderen Ländern zurückzuführen sei.

Bis sich etwas ändert, leiten die Freifunker aus Bielefeld ihren Internetverkehr weiterhin über einen Server, der im europäischen Ausland steht, um der Störerhaftung zu entgehen.

Ein Übersicht über kommerzielle WLAN-Anbieter und Tipps für die Einrichtung eines eigenen WLAN-Hotspots finden Sie in unserem Ratgeberbereich.

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