Koalition sperrt sich gegen Aufhebung der Störerhaftung
Die Koalitionsfraktionen halten an Störerhaftung fest
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Die Koalitionsfraktionen sperren sich gegen eine
weitreichende Neuregelung bei offenen WLAN-Zugängen. Grüne und Linke
wollen die Risiken für Betreiber offener WLAN-Zugänge verringern und
die Störerhaftung abschaffen. Heute brachten die
Oppositionsfraktionen ihren Gesetzentwurf im Bundestag ein.
Abgeordnete der Regierungskoalition sprachen sich aber dafür aus,
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung abzuwarten, der die
Störerhaftung weniger stark einschränken soll.
Betreiber offener WLAN-Zugänge von der Haftung ausnehmen
Die Koalitionsfraktionen halten an Störerhaftung fest
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Bisher können Café-Besitzer, Geschäfte oder Privatleute zur
Verantwortung gezogen werden, wenn andere über ihren WLAN-Zugang zum
Beispiel illegal Musik herunterladen. Die Betreiber können dann
abgemahnt werden. Daher sichern Cafés und andere Anbieter ihre
WLAN-Zugänge meist mit einem Passwort. Das sei unpraktisch für Nutzer
und Touristen, argumentieren Grüne und Linke. Sie wollen Betreiber
offener WLAN-Zugänge von der Haftung für ihre Nutzer ausnehmen.
Aus Sicht der Union soll das nur für Unternehmen gelten, nicht aber für private Betreiber. Der Abgeordnete Axel Knoerig befürchtet sonst einen Anstieg illegaler Downloads über offene WLAN-Zugänge. "Es darf keinen Freifahrtsschein für Urheberrechtsverletzungen geben", sagte er. Die Bundesregierung arbeite an einem eigenen Gesetzesvorschlag, sagten Unionspolitiker. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag (WLAN-Haftung S. 48) versprochen, WLAN-Betreiber rechtlich besser abzusichern.
Aus der SPD kam teilweise auch Unterstützung für die Idee der Opposition. "Diese Störerhaftung muss für alle abgeschafft werden, denn Anbieter von WLAN dürfen nicht dafür haftbar gemacht werden, was ihre Nutzer tun", sagte der SPD-Abgeordnete Marcus Held. Sein Fraktionskollege Christian Flisek dagegen kündigte an, "dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden". Über den Gesetzentwurf wird nun im Wirtschaftsausschuss des Bundestags beraten.
eco schlägt Meldung bei der Bundesnetzagentur vor
Der Internetverband eco hat sich zu dieser Thematik ebenfalls geäußert. So schlägt der Verband vor, das Haftungsprivileg im Rahmen von Paragraf 8 des Telemediengesetzes an die Meldung des Betreibers bei der Bundesetzagentur zu koppeln. "Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand. Die Bundesnetzagentur verlangt ja schon seit Jahren eine Meldung von Gewerbebetrieben, das heißt alle nötigen Prozesse und Formulare dazu liegen bereits vor. Außerdem ist die Meldung mit keinen Kosten für die Betreiber verbunden," erklärt Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco.