Neuverhandlung

Koalition sperrt sich gegen Aufhebung der Störerhaftung

Wer seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützt, kann Post vom Anwalt bekommen: Betreiber müssen haften, wenn andere über den offenen Internet-Zugang illegal Musik oder Filme herunterladen. Das will die Opposition abschaffen, doch sie stößt auf Widerstand.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Die Koalitions­fraktionen halten an Störerhaftung fest Die Koalitions­fraktionen halten an Störerhaftung fest
Bild: dpa
Die Koalitions­fraktionen sperren sich gegen eine weit­reichende Neu­regelung bei offenen WLAN-Zugängen. Grüne und Linke wollen die Risiken für Betreiber offener WLAN-Zugänge verringern und die Störerhaftung abschaffen. Heute brachten die Oppo­sitions­fraktionen ihren Gesetz­entwurf im Bundestag ein. Abgeordnete der Regierungs­koalition sprachen sich aber dafür aus, einen Gesetz­entwurf der Bundes­regierung abzuwarten, der die Störer­haftung weniger stark einschränken soll.

Betreiber offener WLAN-Zugänge von der Haftung ausnehmen

Die Koalitions­fraktionen halten an Störerhaftung fest Die Koalitions­fraktionen halten an Störerhaftung fest
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Bisher können Café-Besitzer, Geschäfte oder Privatleute zur Verantwortung gezogen werden, wenn andere über ihren WLAN-Zugang zum Beispiel illegal Musik herunterladen. Die Betreiber können dann abgemahnt werden. Daher sichern Cafés und andere Anbieter ihre WLAN-Zugänge meist mit einem Passwort. Das sei unpraktisch für Nutzer und Touristen, argumentieren Grüne und Linke. Sie wollen Betreiber offener WLAN-Zugänge von der Haftung für ihre Nutzer ausnehmen.

Aus Sicht der Union soll das nur für Unternehmen gelten, nicht aber für private Betreiber. Der Abgeordnete Axel Knoerig befürchtet sonst einen Anstieg illegaler Downloads über offene WLAN-Zugänge. "Es darf keinen Frei­fahrts­schein für Urheber­rechts­ver­letzungen geben", sagte er. Die Bundes­regierung arbeite an einem eigenen Gesetzesvorschlag, sagten Unions­politiker. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag (WLAN-Haftung S. 48) versprochen, WLAN-Betreiber rechtlich besser abzusichern.

Aus der SPD kam teilweise auch Unter­stützung für die Idee der Opposition. "Diese Störer­haftung muss für alle abgeschafft werden, denn Anbieter von WLAN dürfen nicht dafür haftbar gemacht werden, was ihre Nutzer tun", sagte der SPD-Abgeordnete Marcus Held. Sein Fraktionskollege Christian Flisek dagegen kündigte an, "dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden". Über den Gesetzentwurf wird nun im Wirtschafts­ausschuss des Bundestags beraten.

eco schlägt Meldung bei der Bundesnetzagentur vor

Der Internet­verband eco hat sich zu dieser Thematik ebenfalls geäußert. So schlägt der Verband vor, das Haftungsprivileg im Rahmen von Paragraf 8 des Telemediengesetzes an die Meldung des Betreibers bei der Bundesetzagentur zu koppeln. "Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand. Die Bundesnetzagentur verlangt ja schon seit Jahren eine Meldung von Gewerbebetrieben, das heißt alle nötigen Prozesse und Formulare dazu liegen bereits vor. Außerdem ist die Meldung mit keinen Kosten für die Betreiber verbunden," erklärt Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco.

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