Forderung

eco: Störerhaftung behindert Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots

Freie WLANs für freie Bürger? Die Störerhaftung steht dem entgegen, so der Internetverband eco. Die Forderung: Betreiber eines öffentlichen WLANs unter das Haftungsprivileg für Provider zu nehmen.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Betreiber von WLAN-Hotspots können in Deutschland wegen der Störerhaftung rechtliche Schwierigkeiten bekommen. Betreiber von WLAN-Hotspots können in Deutschland wegen der Störerhaftung rechtliche Schwierigkeiten bekommen.
Bild: dpa
Unklare gesetzliche Regelungen verhindern nach Ansicht des Internetverbands eco mehr frei zugängliche WLAN-Netze in Deutschland. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, die Unklarheiten per Gesetz auszuräumen. "Wir haben hier sehr, sehr wenige offene WLANs", sagte eco-Vorstand Klaus Landefeld in Berlin. "Das liegt natürlich an den erheblichen Haftungsrisiken, die die Betreiber haben." Gemeint ist die sogenannte Störerhaftung, nach der Betreiber eines WLANs möglicherweise für illegales Filesharing der Benutzer in Haftung genommen werden können.

Freie WLAN-Infrastruktur sei für moderne Smart­phone-Apps unerlässlich, so Landefeld. Viele Apps setzen heute den ständigen Inter­net­zu­gang voraus. Nutzer könnten mit Hilfe von WLAN-Hotspots günstigere Datentarife buchen. Das sogenannte WLAN-Offloading finde immer stärkere Verbreitung.

Verschlüsseltes WLAN dringend empfohlen

Betreiber von WLAN-Hotspots können in Deutschland wegen der Störerhaftung rechtliche Schwierigkeiten bekommen. Betreiber von WLAN-Hotspots können in Deutschland wegen der Störerhaftung rechtliche Schwierigkeiten bekommen.
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Wer aber sein WLAN ohne Passwort frei zugänglich macht, kann belangt werden, wenn jemand über die Internetverbindung beispielsweise Filme oder Musik illegal mit anderen Nutzern tauscht. Gerichte verlangen mindestens technische Maßnahmen gegen unbefugte Benutzung. Seither gilt die Verschlüsselung des WLAN-Netzes schon alleine aus rechtlicher Sicht als notwendig.

Auch für die Sicherheit der eigenen Daten sollte das heimische WLAN verschlüsselt sein - andernfalls können Neugierige ohne Probleme den anfallenden Datenverkehr abhören und gegebenenfalls auf Netzwerkspeicher oder -drucker zugreifen.

Provider haften nicht für ihre Kunden

Große Internet-Zugangsanbieter haben hingegen Glück: Das Recht steht wegen des Haftungsprivilegs auf ihrer Seite. Große Inter­net­an­bieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone haften nicht als Störer für Verstöße ihrer Kunden.

Dieses Haftungsprivileg möchte der Internetverband auf Betreiber von offenen WLAN-Netzen ausdehnen. Dann könnten Café-Besitzer oder Hoteliers ihren Kunden ohne Einschränkung einen Inter­net­zu­gang anbieten. Auch für Touristen wäre eine flächendeckende Versorgung mit freien WLAN-Zugangspunkten hilfreich, sagte Landefeld. "Ich denke, dass es deswegen nicht mehr Urheberrechts-Verstöße geben wird", sagte Landefeld.

International sei die Störerhaftung ohnehin kaum verbreitet. Die rechtliche Situation erschwere die Verbreitung von WLAN-Hotspots erheblich. Die Zahl der freien Hotspots pro 10 000 Einwohner sei in anderen Ländern erheblich größer - was auch an den dort geringeren rechtlichen Risiken liege.

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