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Kartellamt: Heftige Kritik an TV-Rechtevergabe für Bundesliga

Das Kartellamt hat die TV-Rech­te­ver­gabe an der Bundes­liga heftig kriti­siert. Es schlägt die Vergabe der Rechte für die Live-Bericht­erstat­tung eines gesamten Spiel­tags an einen Anbieter oder eine paral­lele Über­tra­gung einzelner Spiele von zwei Anbie­tern vor.
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Die Bundesliga findet weiter live bei Sky und DAZN statt. Fans eines vereins brauchen zwei Abos. Die Bundesliga findet weiter live bei Sky und DAZN statt. Fans eines vereins brauchen zwei Abos.
Foto: Sky
Die Mono­pol­kom­mis­sion für Wett­be­werbs­ent­schei­dungen des Kartell­amtes hat die TV-Rech­te­ver­gabe an der Bundes­liga laut einem Medi­en­be­richt deut­lich kriti­siert. "Tatsäch­lich birgt eine Fokus­sie­rung auf die bloße Auftei­lung der Rechte an mehrere Bieter die Gefahr, dass Verbrau­cher­vor­teile verlo­ren­gehen, Wett­be­werb ausge­schlossen wird und es kumu­liert zu höheren Preisen kommt", steht in einem an diesem Mitt­woch erschei­nenden Haupt­gut­achten der Mono­pol­kom­mis­sion, dem Bera­tungs­gre­mium der Bundes­re­gie­rung. Die umfang­reiche Bewer­tung zu unter­schied­li­chen Fragen der Wett­be­werbs­po­litik in der Wirt­schaft erscheint alle zwei Jahre und lag der Frank­furter Allge­meinen Zeitung (F.A.Z.) vorab vor.

Kartellamt schlägt Alter­na­tive vor

Die Bundesliga findet weiter live bei Sky und DAZN statt. Fans eines vereins brauchen zwei Abos. Die Bundesliga findet weiter live bei Sky und DAZN statt. Fans eines vereins brauchen zwei Abos.
Foto: Sky
Als Alter­na­tive zur bishe­rigen Verga­be­praxis schlägt die Mono­pol­kom­mis­sion laut der Zeitung die Vergabe der Rechte für die Live-Bericht­erstat­tung eines gesamten Spiel­tags an einen Anbieter oder eine paral­lele Über­tra­gung einzelner Spiele von zwei Anbie­tern vor. Alter­nativ seien auch vereins­be­zo­gene Rech­te­pa­kete (zum Beispiel alle Live-Spiele eines Vereins) vorstellbar, hieß es. "Die No-Single-Buyer-Rule, wie sie das Bundes­kar­tellamt für die Bundes­liga vorsehe, schade sowohl dem Fan als auch der Liga", wird der Münchner Kartell­rechtler Mark-E. Orth zitiert. Für ihn fehle derzeit der Wett­be­werb.

In Sachen Medi­en­rechte der Deut­schen Fußball-Liga (DFL) werde dem Kartellamt empfohlen, die ökono­mi­schen Auswir­kungen der Zentral­ver­mark­tung "insge­samt syste­ma­ti­scher" zu erfassen und "zur besseren wett­be­werb­li­chen Kontrolle" die Zuschauer vor solchen Entschei­dungen zu befragen. Eine solche Erhe­bung unter Fußball­fans habe laut F.A.Z bisher nicht statt­ge­funden. "Die DFL ist bei der zentralen Rech­te­ver­mark­tung ein Mono­po­list und verständ­li­cher­weise an hohen Einnahmen inter­es­siert. Miss­brau­chen darf man ein Monopol aber nicht. Eine kartell­recht­liche Anfor­de­rung ist deshalb, dass auch die Inter­essen der Verbrau­cher gewahrt werden“, sagt Achim Wambach, Vorsit­zender der Mono­pol­kom­mis­sion, auf Anfrage der Zeitung.

Sky und DAZN teilen sich Rechte

Wie mehr­fach berichtet, teilen sich derzeit und auch in der nächsten Rech­te­pe­riode der Bezahl­sender Sky und der Sport­strea­ming­dienst DAZN die Über­tra­gungen der Bundes­liga-Live­spiele über ein Wochen­ende auf. Ein Fußballfan, der seinen Lieb­lings­verein über die Saison durch­ge­hend verfolgen will, benö­tigt beide Abon­ne­ments, um alle Spiele zu sehen. Ein wirk­li­cher Wett­be­werb zwischen den beiden Lizenz­in­haber findet somit nicht statt. Die F.A.Z. merkt noch an, dass auch die DFL als Vermarkter der Spiele wegen der Tren­nung der Live-Pakete Nach­teile erfahren könnte, weil aufgrund des fehlenden Wett­be­werbs unter den Medi­en­un­ter­nehmen um den Konsu­menten die aufsum­mierten Preise für beide komple­men­tären Ange­bote wohl höher lägen als aus einer Hand und somit am Ende weniger Fans Bundes­liga schauten.

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