Kartellamt: Heftige Kritik an TV-Rechtevergabe für Bundesliga
Die Bundesliga findet weiter live bei Sky und DAZN statt. Fans eines vereins brauchen zwei Abos.
Foto: Sky
Die Monopolkommission für Wettbewerbsentscheidungen des Kartellamtes hat die TV-Rechtevergabe an der Bundesliga laut einem Medienbericht deutlich kritisiert. "Tatsächlich birgt eine Fokussierung auf die bloße Aufteilung der Rechte an mehrere Bieter die Gefahr, dass Verbrauchervorteile verlorengehen, Wettbewerb ausgeschlossen wird und es kumuliert zu höheren Preisen kommt", steht in einem an diesem Mittwoch erscheinenden Hauptgutachten der Monopolkommission, dem Beratungsgremium der Bundesregierung. Die umfangreiche Bewertung zu unterschiedlichen Fragen der Wettbewerbspolitik in der Wirtschaft erscheint alle zwei Jahre und lag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) vorab vor.
Kartellamt schlägt Alternative vor
Die Bundesliga findet weiter live bei Sky und DAZN statt. Fans eines vereins brauchen zwei Abos.
Foto: Sky
Als Alternative zur bisherigen Vergabepraxis schlägt die Monopolkommission laut der Zeitung die Vergabe der Rechte für die Live-Berichterstattung eines gesamten Spieltags an einen Anbieter oder eine parallele Übertragung einzelner Spiele von zwei Anbietern vor. Alternativ seien auch vereinsbezogene Rechtepakete (zum Beispiel alle Live-Spiele eines Vereins) vorstellbar, hieß es. "Die No-Single-Buyer-Rule, wie sie das Bundeskartellamt für die Bundesliga vorsehe, schade sowohl dem Fan als auch der Liga", wird der Münchner Kartellrechtler Mark-E. Orth zitiert. Für ihn fehle derzeit der Wettbewerb.
In Sachen Medienrechte der Deutschen Fußball-Liga (DFL) werde dem Kartellamt empfohlen, die ökonomischen Auswirkungen der Zentralvermarktung "insgesamt systematischer" zu erfassen und "zur besseren wettbewerblichen Kontrolle" die Zuschauer vor solchen Entscheidungen zu befragen. Eine solche Erhebung unter Fußballfans habe laut F.A.Z bisher nicht stattgefunden. "Die DFL ist bei der zentralen Rechtevermarktung ein Monopolist und verständlicherweise an hohen Einnahmen interessiert. Missbrauchen darf man ein Monopol aber nicht. Eine kartellrechtliche Anforderung ist deshalb, dass auch die Interessen der Verbraucher gewahrt werden“, sagt Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission, auf Anfrage der Zeitung.
Sky und DAZN teilen sich Rechte
Wie mehrfach berichtet, teilen sich derzeit und auch in der nächsten Rechteperiode der Bezahlsender Sky und der Sportstreamingdienst DAZN die Übertragungen der Bundesliga-Livespiele über ein Wochenende auf. Ein Fußballfan, der seinen Lieblingsverein über die Saison durchgehend verfolgen will, benötigt beide Abonnements, um alle Spiele zu sehen. Ein wirklicher Wettbewerb zwischen den beiden Lizenzinhaber findet somit nicht statt. Die F.A.Z. merkt noch an, dass auch die DFL als Vermarkter der Spiele wegen der Trennung der Live-Pakete Nachteile erfahren könnte, weil aufgrund des fehlenden Wettbewerbs unter den Medienunternehmen um den Konsumenten die aufsummierten Preise für beide komplementären Angebote wohl höher lägen als aus einer Hand und somit am Ende weniger Fans Bundesliga schauten.