Urteil

Handyverbot: Knipsen am Steuer nicht erlaubt

Das Fotografieren ist Autofahrern untersagt, wie das Oberlandesgericht Hamburg urteilte. So begründet das Gericht die Entscheidung.
Von dpa / Daniel Rottinger

Nutzer dürfen ihre Handykamera hinter dem Steuer nicht verwenden (Symbolbild) Nutzer dürfen ihre Handykamera hinter dem Steuer nicht verwenden (Symbolbild)
Bild: dpa
Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy ist Autofahrern hinter dem Lenkrad untersagt. Das Handyverbot verbietet auch, mit dem Mobiltelefon Fotos am Steuer zu machen.

Nutzer dürfen ihre Handykamera hinter dem Steuer nicht verwenden (Symbolbild) Nutzer dürfen ihre Handykamera hinter dem Steuer nicht verwenden (Symbolbild)
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Das ergibt sich aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 2 - 86/15 (RB) - 3 Ss 155/15 OWi). Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Bußgeldbescheid wegen Handy-Foto ist rechtens

Ein Mann hatte hinter dem Steuer seines Autos Fotos mit seinem Mobiltelefon gemacht. Er wurde dabei erwischt und bekam einen Bußgeldbescheid, gegen den er gerichtlich vorging.

Doch das Gericht bestätigte das Bußgeld. Während der Fahrt dürfe ein Autofahrer das Handy nicht nutzen. Das schließt nach Ansicht des Gerichts aber nicht nur das Telefonieren ein, sondern bereits das Aufnehmen und das Halten des Geräts. Insbesondere aber nannte das Gericht die Nutzung zur Speicherung sowie zur Datenverarbeitung und -darstellung. So sind demzufolge auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielfunktionen tabu.

Erst kürzlich hatten wir darüber berichtet, welche Konsequenzen das Telefonieren am Steuer künftig für Autofahrer haben könnte.

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