Service: Provider muss defekten Router nicht immer reparieren
Service: Provider muss defekten Router nicht immer reparieren
Bild: nachbelichtet - fotolia.com
Telefon- und Internetprovider müssen defekte
Router und andere Hardware nicht unbedingt reparieren. Welche
Pflichten der Provider genau hat, ist von Fall zu Fall
unterschiedlich, erklärt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz. Manche Anbieter überlassen das Gerät zum Beispiel
dem Kunden nur zur Nutzung und fordern es nach Vertragsende zurück -
in solchen Fällen muss sich die Firma bei einem Defekt um die
Reparatur kümmern. Üblich ist diese Praxis zum Beispiel beim
Internetzugang über den Kabelanschluss, denn das dafür nötige Modem
ist im freien Handel nicht erhältlich.
Service: Provider muss defekten Router nicht immer reparieren
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Andere Anbieter verkaufen Modem und Router dagegen an ihre Kunden,
üblicherweise zu stark vergünstigen oder symbolischen Preisen. "Das
sind dann im Prinzip zwei getrennte Geschäfte", sagt Michael Gundall.
"Erstens der Internetzugang als Dienstleistung und zweitens der
Verkauf des Geräts." Für den Verkauf gelten dann die üblichen
Gewährleistungsregeln: Innerhalb der ersten zwei Jahre muss der
Verkäufer ein defektes Gerät reparieren oder austauschen -
Voraussetzung ist aber, dass der Käufer das Problem nicht selbst
verursacht hat. In den ersten sechs Monaten muss dabei der Anbieter
nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf bestand.
Manche Anbieter reagieren auch nach Ablauf der Gewährleistung kulant
Verbraucherschützer Gundall empfiehlt aber auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist eine Anfrage beim Provider: "Es kann sein, dass der aus Kulanz trotzdem eine Reparatur oder einen Austausch anbietet." Allerdings verlängert sich dadurch meistens auch die Vertragslaufzeit. Diesen Schritt sollten Verbraucher also nur wählen, wenn sie mit ihrem Telefon- und Internetanbieter grundsätzlich zufrieden sind. Alternativ können sie selbst ein neues Gerät kaufen oder sich an den Hersteller von Modem oder Router wenden. Unter Umständen gewährt dieser eine Garantie mit längerer Laufzeit als die gesetzliche Gewährleistung.
Ein weiterer Vorteil der Erneuerung des Geräts nach zwei Jahren ist, dass der Kunde ein Gerät bekommt, das (sicherheits-)technisch auf einem neueren Stand ist und vielleicht sogar weniger Energie verbraucht. Diese Vorteile sollte man vor einem Reparaturauftrag für ein älteres Gerät ebenfalls in die Überlegung mit einbeziehen.