Urteil

Kabel Deutschland verliert Millionenklage gegen die Telekom

Streitpunkt waren die Kosten für die Nutzung der Kabelkanäle
Von Thorsten Neuhetzki

Kabel Deutschland verliert vor Gericht Kabel Deutschland verliert vor Gericht
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Kabel Deutschland hat vor dem Landgericht Frankfurt eine Klage gegen die Deutsche Telekom verloren. Der Kabelnetzbetreiber hatte die Telekom vor der 6. Zivilkammer unter anderem auf eine Zahlung von 350 Millionen Euro verklagt. Nach Angaben des Gerichtes ging der wirtschaftliche Wert des Rechtsstreits aufgrund der in die Zukunft gerichteten Feststellungsanträge in den Milliardenbereich. In der Sache ging es um die Nutzungsentgelte für Kabelkanalanlagen, auf die Kabel Deutschland angewiesen ist.

Kabel Deutschland reichte die Klage im April vergangenen Jahres ein, nachdem die Bundesnetzagentur entschied, dass die Entgelte für die Mitbenutzung von Kabelkanälen der Deutschen Telekom für VDSL-Zugange auf ein Preisniveau reguliert wurden, das deutlich niedriger liegt als die bis dato von Kabel Deutschland gezahlte Vergütung. Kabel Deutschland war der Auffassung, dass es zwischen den regulierten und den von Kabel Deutschland genutzten Kabelkanälen keine Unterschiede gibt, die eine Abweichung der von Kabel Deutschland geschuldeten Vergütung von dem jeweils regulierten Entgelt rechtfertigen. Die Leitungen von Kabel Deutschland liegen aus historischen Gründen zu einem Großteil in den Kabelkanälen der Telekom, da diese das TV-Kabelnetz einst selbst betrieb.

Preisfrage hätte im Rahmen der Übernahme geklärt werden müssen

Kabel Deutschland verliert vor Gericht Kabel Deutschland verliert vor Gericht
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Das Gericht folgte nicht der Argumentation von Kabel Deutschland, wonach die Preise für die Nutzung der Kabelkanalanlagen kartellrechtswidrig überhöht gewesen seien. Die Kammer hat vielmehr bereits eine marktbeherrschende Stellung der Telekom und damit eine Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Missbrauchsregelungen abgelehnt, da die Verträge der beiden Unternehmen eng an die Übernahme der Kabelgesellschaften von der Telekom verknüpft gewesen seien. "Es handelt sich […] bei der Entscheidung, ob die Klägerin nach Übernahme des Kabelgeschäfts der Beklagten (weiterhin) deren Kabelanlagen nutzt, nicht um eine nachgeschaltete Nachfrage, sondern um Teil der primären Entscheidung für ein bestimmtes System - hier den Erwerb eines Großteils des Kabelnetzes der Beklagten."

Das Gericht wies darauf hin, dass Kabel Deutschland und die Telekom sich 2003 bei der Übernahme in einem wettbewerblichen Verhältnis einig geworden seien. Nun auf einer nachgelagerten Ebene könne daher die Frage des Preises für die Netze nicht mehr gestellt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angegriffen werden. Es ist zu erwarten, dass Kabel Deutschland entsprechende Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Das Unternehmen werde die schriftliche Begründung abwarten, genau prüfen und dann sehr wahrscheinlich in Berufung gehen, ließ ein Sprecher die Nachrichtenagentur dpa wissen.

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