Klage

Kabel Deutschland verklagt die Deutsche Telekom

Kabelnetzbetreiber fordert günstigeren Zugang zu Kabelkanälen
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Kabel Deutschland verklagt die Telekom auf günstigeren Zugang zu den Kabelkanälen. Kabel Deutschland verklagt die Telekom auf günstigeren Zugang zu den Kabelkanälen.
Foto: Kabel Deutschland
Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, eine hunder­prozentige Tochter­gesell­schaft der Kabel Deutschland Holding AG, klagt gegen die Deutsche Telekom auf Herabsetzung der Vergütung für die Mit­benutzung von Kabel­kanälen. Angestrebt wird eine Reduzierung des jährlichen Entgelts von heute rund 100 Millionen Euro um etwa zwei Drittel sowie die Rückzahlung überzahlter Beträge in Höhe von rund 273 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Die Klage stützt sich auf den Vorwurf einer missbräuchlich überhöhten Vergütung. Kabel Deutschland erwartet, dass das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Kabel Deutschland verklagt die Telekom auf günstigeren Zugang zu den Kabelkanälen. Kabel Deutschland verklagt die Telekom auf günstigeren Zugang zu den Kabelkanälen.
Foto: Kabel Deutschland
Hintergrund der Klage sind Entscheidungen der Bundesnetzagentur, in denen die Entgelte für die Mitbenutzung von Kabelkanälen der Deutschen Telekom zum Zweck des für VDSL-Angebote erforderlichen Zugangs zu Kabelverzweigern (Multifunktionsgehäuse) zunächst bis 30. Juni 2013 auf ein Preisniveau reguliert wurden, das deutlich niedriger liegt als die gegenwärtig von Kabel Deutschland gezahlte Vergütung. Kabel Deutschland ist der Auffassung, dass es zwischen den regulierten und den von Kabel Deutschland genutzten Kabelkanälen keine Unterschiede gibt, die eine Abweichung der von Kabel Deutschland geschuldeten Vergütung von dem jeweils regulierten Entgelt rechtfertigen.

Telekom: Kabelanlagen nicht identisch mit regulierten Kabelanlagen

"Die Rechtsansicht von Kabel Deutschland ist falsch, der vereinbarte Preis völlig korrekt", heißt es dazu von der Telekom. Die Kabelanlagen, die die Kabelnetzbetreiber nutzen, seien nicht identisch mit denen, die von der Bundesnetz­agentur reguliert worden sind. "Dass ausgerechnet ein Kabelnetz­betreiber wegen angeblich überhöhter Preise für die Nutzung unserer Kabelkanäle klagt, verwundert sehr", so ein Sprecher der Telekom gegenüber teltarif.de. "Schließlich sind es die Kabelnetzbetreiber, die Quasi-Monopole betreiben und niemanden ihre Infrastruktur nutzen lassen." Es stehe den Kabelnetz­betreibern frei, Kabelkanal­anlagen von anderen Anbietern zu nutzen oder selbst Anlagen zu bauen, ließ die Telekom abschließend in einer Stellungnahme wissen.

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