Lidl führt kontaktlose Zahlung per Smartphone ein
Lidl führt kontaktloses Bezahlen ein
Bild: Lidl
Nachdem Aldi Süd angekündigt hat, ab sofort kontaktloses Bezahlen per Handy anzubieten, hat
der Lebensmittel-Discounter Lidl nun auch die Kontaktloszahlung per Smartphone deutschlandweit eingeführt.
Bereits seit dem 1. Juli dieses Jahres ist für den Kunden in den 3200 Filialen von Lidl die Bezahlung
per MasterCard oder per Visa-Kreditkarte möglich.
Bereits seit Herbst 2015 hat Lidl den eigenen Angaben zufolge in ausgewählten Filialen die bargeldlose Zahlung des Einkaufs unter anderem per Handy getestet. Lidl will das kontaktlose Bezahlen mit Mastercard, Visa, Maestro oder V-Pay bis zum 1. Februar 2016 in allen Filialen zur Verfügung stellen.
So funktioniert die kontaktlose Bezahlung bei Lidl
Lidl führt kontaktloses Bezahlen ein
Bild: Lidl
Damit der Kunde in den Filialen von Lidl bargeldlos bezahlen kann,
muss dieser entweder sein NFC-fähiges Smartphone oder die Bezahlkarte mit der Kontaktlos-Funktion
an das Kartenzahlungsterminal halten. Das soll laut Lidl nur ein paar Sekunden dauern und die Terminals
befinden sich natürlich an der Kasse.
Außerdem werden von Lidl auch Wallet-Apps unterstützt - bei diesen muss der Nutzer seine Bezahldaten hinterlegen. Für die kontaktlose Bezahlung muss die MasterCard oder die Visa-Karte ebenfalls über NFC-Fähigkeiten verfügen - ob eine Bezahlkarte dafür geeignet ist, erkennt der Kunde an dem Funkwellen-Symbol.
Weiterhin gibt Lidl an, das für den Kunden bei Einkäufen mit einem Betrag unter 25 Euro die Eingabe der PIN oder die zu leistende Unterschrift entfallen können. Sollte der Interessent ein Smartphone ohne NFC-Support besitzen, dann kann dieser bei seinem jeweiligen Mobilfunkanbieter einen NFC-Sticker anfordern - dieser wird dann am Smartphone angebracht.
Wir haben in einem weiteren Artikel bereits beschrieben, welche Voraussetzungen der Nutzer für die Bezahlung per NFC erfüllen muss. Mehr Informationen zu den Wallet-Apps und zu Mobile Payment per Smartphone bei Aldi und Co. zeigen wir Ihnen auf unserer Ratgeberseite.