Patente

Apple-Patenstreit: Motorola verletzt Patent für die Fotoverwaltung

Gerichtskosten werden geteilt, weitere Folgen für Motorola ungewiss
Von Rita Deutschbein

Apple-Patenstreit: Motorola verletzt Patent für die Fotoverwaltung Apple triumphiert über Motorola
Bild © Fineas - Fotolia.com
Und wieder musste Motorola gegen Apple vor Gericht eine Niederlage hinnehmen. Der Hersteller von iPhone, iPad und Co. warf seinem Konkurrenten die Verletzung eines Patents mit der Bezeichnung EP2059868 vor. Dabei handelt es sich um ein Patent für die Fotoverwaltung auf Handys und Tablets, nämlich das Weiterscrollen von einem Bild zum nächsten. Das Landgericht München erkannt heute die Verletzung des Patents an. Gegen eine Patent-Verletzung des sogenannten Zoomed-Out-Modus der Android-Bildergalerie konnte Motorola sich jedoch erfolgreich behaupten.

Apple-Patenstreit: Motorola verletzt Patent für die Fotoverwaltung Apple triumphiert über Motorola
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Der heutige Sieg ist bereits der zweite, den Apple gegen Motorola Mobility vor dem Landgericht München erstreiten konnte. Erst vor zwei Wochen stellte das Gericht die Verletzung eines Apple-Patents auf das Lösen der Bildschirmsperre per Fingerbewegung ("Slide to unlock") fest. Bei dem damaligen Urteil bezogen sich die Richter auf die Smartphones von Motorola, eine Verletzung des Apple-Patents bei den Freischalt-Gesten auf dem Xoom-Tablet erkannte das Gericht - anders als im heutigen Urteil - hingegen nicht. Auch andere Gerichte Deutschlands verhandeln seit Wochen diverse Anschuldigungen im Apple-Patentstreit.

Folgen für Motorola unklar

Welche Folgen das heutige Urteil für Motorola haben wird und ob Apple auf einen Verkaufsstopp der entsprechenden Produkte in Deutschland bestehen wird, ist nicht bekannt. Der ehemalige Patent-Aktivist und Gründer von Foss Patents, Florian Müller, rechnet jedoch damit, dass Motorola die Vermarktung seiner Produkte in Deutschland durch eine Änderung der Betriebssoftware fortsetzen kann.

Die Kosten des Prozesses müssen beide Parteien trotz Apples Sieg zu gleichen Teilen begleichen. Da Apple auch die besagte Zoom-Funktion der Galerie bei Android-Geräten beanstandete - hier jedoch kein Recht zugesprochen bekam - bestimmte das Gericht, dass jede Partei 50 Prozent der Gerichtskosten und 100 Prozent der eigenen Anwaltskosten zu tragen hat.

Bereits morgen wurden zwei weitere Patent-Entscheidungen angesetzt - diesmal allerdings vor dem Landgericht Mannheim. Dabei soll zum einen eine Apple-Klage gegen Samsung auf das Lösen der Bildschirmsperre per Fingerbewegung verhandelt (hier siegte Apple bereits gegen Motorola), zum anderen eine Klage von Samsung gegen Apple aufgrund eines UMTS-Patents entschieden werden.

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