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So geht Netflix jetzt gegen Account-Sharing vor (Update)

Netflix defi­niert künftig "Haupt­stand­orte", an denen Kunden den Strea­ming­dienst über­wie­gend nutzen. Die mobile Nutzung wird einge­schränkt.
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Netflix geht gegen Account-Sharing vor Netflix geht gegen Account-Sharing vor
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Netflix will künftig mehr als bisher gegen das Teilen von Strea­ming-Accounts vorgehen. Wenn der Zugang außer­halb des eigenen Haus­halts genutzt wird, sollen die Kunden zumin­dest eine Extra-Gebühr zahlen oder gleich ein eigenes Konto bei Netflix eröffnen. Schon im Herbst hatte der Strea­ming­dienst die Möglich­keit geschaffen, Profile aus bestehenden Accounts zu expor­tieren.

Auch wenn noch nicht sicher ist, wann die Extra-Gebühren in welchem Land einge­führt werden, bereitet Netflix im Hinter­grund bereits Maßnahmen vor, um das Account-Sharing der Kunden zu erkennen. So hat das Unter­nehmen auf seinen Hilfe-Seiten neue Regeln zur Nutzung des Netflix-Kontos "gemeinsam mit anderen Personen" veröf­fent­licht. Jeder Account soll demnach mit einem "Haupt­standort" verknüpft werden, an dem der Strea­ming-Dienst primär genutzt wird.

Das bezeichnet Netflix als "Haupt­standort"

Netflix geht gegen Account-Sharing vor Netflix geht gegen Account-Sharing vor
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Den Haupt­standort will Netflix durch das dort genutzte (WLAN-)Netz defi­nieren. Die Nutzung an anderen Stand­orten ist weiterhin möglich. Aller­dings will der Strea­ming­dienst seine Nutzer den Angaben zufolge dazu verpflichten, ihre Geräte mindes­tens einmal in 31 Tagen mit dem Netz am Haupt­standort zu verbinden und Inhalte bei Netflix zu streamen. Ausge­wertet werden sollen Details wie IP-Adressen, Geräte-IDs und Konto-Akti­vitäten.

Netflix erläu­tert ferner, dass es Kunden bei einem längeren Aufent­halt abseits des Haupt­stand­orts passieren kann, dass das dort genutzte Gerät für die Nutzung des Strea­ming­dienstes gesperrt wird. Über einen Link, den Netflix an den Inhaber des Accounts schickt, soll sich das frag­liche Strea­ming-Gerät wieder frei­schalten lassen. Dazu haben Anwender maximal 15 Minuten Zeit.

FAQs nach­träg­lich geän­dert

Zunächst hatte Netflix darauf hinge­wiesen, dass die Frei­schal­tung nach der Code-Eingabe für maximal sieben Tage gilt. Diese Einschrän­kung hat der Strea­ming­dienst aber wieder aufge­geben. Offenbar feilt das Unter­nehmen noch an den Bestim­mungen, die tatsäch­lich gelten sollen. Da kein Datum genannt wird, ab dem die Neure­gelungen gelten, müssen sich Nutzer darauf einstellen, dass Netflix schon jetzt oder in naher Zukunft mit der Defi­nie­rung von "Haupt­stand­orten" beginnt.

Keine Infor­mationen gibt es dazu, ob, wann und zu welchen Kondi­tionen das lega­lisierte Account-Sharing gegen Aufpreis in weitere Staaten - beispiels­weise nach Deutsch­land - kommt. Abzu­warten bleibt auch, wie oft Kunden damit konfron­tiert werden, beispiels­weise auf dem Smart­phone für die Netflix-Nutzung gesperrt zu sein, da dieses Gerät am "Haupt­standort" prak­tisch nie für Strea­ming genutzt wird, weil dort ein smarter Fern­seher zur Verfü­gung steht.

Update 15 Uhr: Netflix lässt neue Regeln wieder verschwinden

Kaum veröf­fent­licht wurden die Neure­gelungen, mit denen Netflix das Teilen eines Streamin-Zugangs erschweren will, zunächst geän­dert. Jetzt wurden die Texte von der Netflix-Webseite gelöscht. Mögli­cher­weise wurden die Ände­rungen verse­hent­lich zu früh kommu­niziert oder das Unter­nehmen wollte testen, wie die Kunden auf die Ankün­digungen reagieren.

In einem Ratgeber finden Sie Hinweise zu kosten­losen Netflix-Alter­nativen.

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