Kostenfalle
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Doch keine Flat: Das ist in Flatrates nicht enthalten

Der Begriff Flatrate suggeriert eine unbegrenzte Nutzung von Telefonie, SMS und mobilem Internet - doch häufig lauert im Kleingedruckten die Kostenfalle. Wir haben zu­sammen­ge­tragen, was in Flatrates nicht eingeschlossen ist und extra berechnet wird.
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Wie eingangs geschrieben suggeriert der Begriff Flat eine gewisse Sorglosigkeit, mit der Telefon und Internet-Kunden darauf vertrauen, dass keine Leistungen separat berechnet werden. Immer wieder taucht der Begriff allerdings auch bei Tarifen auf, die lediglich ein begrenztes Freikontingent beinhalten. Innerhalb dieses Kontingents tickt zwar nicht der Einheiten- oder Minutenzähler, nach Verbrauch der Freieinheiten allerdings schon.

Tarifhaus-Tarife im Vodafone-Netz ohne Tethering Tarifhaus-Tarife im Vodafone-Netz ohne Tethering
Logos: Anbieter, Foto/Montage: teltarif.de
Auch zu diesem Phänomen nennen wir nur ein ausgewähltes Beispiel: Bei den Smartphone-Flats von klarmobil ist lediglich die Schmalband-Datennutzung unlimitiert. Das Highspeed-Datenvolumen ist begrenzt, für die Telefonie sind nur 100 Minuten eingeschlossen und SMS werden separat pro Nachricht berechnet.

Datenflats: Nicht nur gedrosselt, sondern mit Ausschluss von VoIP & Co.

Dass mobile Datenflats nach Erreichen eines gewissen Highspeed-Kontingents gedrosselt werden, daran haben sich viele Kunden mittlerweile gewöhnt. Das Problem einiger Datenflats sind aber die Ausschlüsse im Kleingedruckten: Wer damit rechnet, eine "freie Internet-Leitung" ohne Einschränkungen zu bekommen wird enttäuscht: Einige Provider schließen Dienste wie Peer-to-Peer oder Blackberry-Dienste explizit aus oder berechnen letzteres separat. Tarifhaus verbietet bei seinen Tarifen im Vodafone-Netz das Tethering. Hierbei ist nicht immer klar ersichtlich, ob der Provider die Dienste nur verbietet und erst einmal das "Treiben" seiner Kunden beobachtet oder ob er die Dienste technisch aussperrt. Dazu halten sich die Provider auch uns gegenüber meist bedeckt.

Bei einer Drosselung auf 56 kBit/s oder 64 kBit/s sind viele Internetdienste wie Textmessages, Text-Mails oder Webradio auch nach der Drosselung weiter nutzbar. Im Kleingedruckten vieler Provider ist aber mittlerweile von Drosselungen auf 32 kBit/s oder 16 kBit/s zu lesen, was ein faktisch abgeklemmtes Internet bedeutet. Auch hier wäre zu überlegen, ob der Begriff "Flat" verbraucherrechtlich noch zutreffend ist. Was mit einer Drosselung auf 16 kBit/s tatsächlich noch nutzbar ist, haben wir in einem separaten Test ausprobiert.

Der "Clou" einiger Provider ist daher eine Datenautomatik: Bei Vertragsabschluss stimmt der Kunde zu, dass nach Verbrauch des monatlichen Highspeed-Inklusivvolumens ein- oder sogar mehrmalig kostenpflichtig weiteres Datenvolumen nachgebucht wird. Ob eine nicht abschaltbare Datenautomatik tatsächlich kundenfreundlich ist, bleibt umstritten. Immerhin handelt es sich um ein Flatrate-Modell mit möglichen Folgekosten. Der BGH urteilte allerdings, dass die von o2 angebotene Datenautomatik rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Auf der dritten Seite zeigen wir die Fallstricke bei Community-Flats und virtuellen Netzbetreibern auf und erläutern, warum das EU-Roaming nicht für Auslandstelefonate von Deutschland in EU-Länder gilt.

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