Medienanstalten

Pornoportal xHamster wird in Deutschland gesperrt

Dass Kinder im Netz spie­lend leicht an harte Porno­grafie kommen, versu­chen Medi­enauf­seher in Deutsch­land seit langem zu unter­binden. Nun haben sie zum "letzten Mittel" gegriffen.
Von dpa /

xHamster wird in Deutschland gesperrt xHamster wird in Deutschland gesperrt
picture alliance/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Die Medi­enan­stalten der Bundes­länder haben eine Netz­sperre für das Porno­portal xHamster beschlossen. Der Beschluss sei einstimmig erfolgt, teilte die Kommis­sion für Jugend­medi­enschutz (KJM) der Medi­enan­stalten heute mit.

Die Bescheide mit der Auffor­derung, das Angebot "de.xhamster.com" für den Abruf im Internet aus Deutsch­land zu sperren, seien den fünf größten deut­schen Netz­betrei­bern bereits zuge­stellt worden. Diese könnten dagegen noch Rechts­mittel einlegen.

Verstoß gegen den Jugend­schutz

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Das frei verfüg­bare porno­gra­fische Angebot von xHamster sei ein Verstoß gegen den Jugend­schutz und damit rechts­widrig, befand die KJM. Die Landes­anstalt für Medien NRW hatte die Betreiber des Portals vergeb­lich aufge­for­dert, eine Alters­über­prü­fung der Nutzer einzu­führen.

"Pornos sind kein Kinder­pro­gramm", teilte der KJM-Vorsit­zende Marc Jan Eumann mit. Porno­grafie stelle eine erheb­liche Gefahr für die seeli­sche und sexu­elle Entwick­lung von Kindern dar. Da xHamster die Kinder nicht mit den notwen­digen tech­nischen Vorkeh­rungen schütze, greife man nun "als letztes Mittel" auf Sperr­ver­fügungen zurück. Die Medi­enan­stalten betonten, dass porno­gra­fische Ange­bote zulässig seien, wenn sie eine wirk­same Alters­veri­fika­tion anwenden.

Alters­über­prü­fungen bran­chen­weit?

xHamster hatte auf Anfrage der Deut­schen Presse-Agentur mitge­teilt, Netz­sperren seien "weit von einer opti­malen Lösung entfernt". Durch sie würden junge Menschen ledig­lich auf klei­nere Seiten auswei­chen, bei denen sie extre­meren Inhalten ausge­setzt seien.

Das Unter­nehmen sei bereit, mit den deut­schen Behörden zusam­men­zuar­beiten. Derzeit seien Alters­über­prü­fungen die einzige Möglich­keit, um junge Menschen von Erwach­senen­inhalten fern­zuhalten. Man könne eine solche Tech­nologie einsetzen. Dies müsse aber bran­chen­weit geschehen.

Andere Porno­por­tal­betreiber klagen derzeit noch vor dem Ober­ver­wal­tungs­gericht für Nord­rhein-West­falen. Das Verwal­tungs­gericht Düssel­dorf hatte der Landes­anstalt für Medien NRW am 1. Dezember in erster Instanz Recht gegeben. Die Verbrei­tung frei zugäng­licher porno­gra­fischer Inhalte sei zu Recht unter­sagt worden.

Man werde die Sperr­anord­nungen prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald diese förm­lich zuge­stellt worden seien, teilte Voda­fone heute auf Anfrage in Düssel­dorf mit. Netz­anbieter wie Voda­fone seien in dem Verfahren eigent­lich unbe­tei­ligte Dritte. Sie stünden in keinem vertrag­lichen Verhältnis zu dem Anbieter mit Sitz auf Zypern und erbrächten für ihn auch keinerlei Dienst­leis­tungen.

Ein Groß­teil der Eltern in Deutsch­land scheint hinter dem Vorgehen zu stehen, wie eine reprä­sen­tative Meinungs­umfrage im Auftrag des Kinder­hilfs­werks vor einiger Zeit ergeben hatte: 93 Prozent der befragten Eltern hatten sich für eine verläss­liche Alters­prü­fung und härtere Strafen bei Verstößen ausge­spro­chen.

Die vom LfM NRW ange­strengte Porno­por­tal­sperre hilft nicht beim Jugend­schutz. Sie lässt sich zu einfach umgehen. Lesen Sie hierzu unser Edito­rial: Besser wäre ein anderer Weg.

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