Porno-Portale scheitern mit Beschwerden gegen Verbot
Pornoportale scheitern mit ihrer Beschwerde
picture alliance/Marcus Brandt/dpa
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat
Beschwerden von zwei Porno-Portalen aus Zypern gegen ein
Verbreitungsverbot pornografischer Internetangebote in Deutschland
abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht laut einer Mitteilung von heute in zweiter und letzter Instanz Beschlüsse des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW Recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang zu diesen erhielten.
"Wir erwarten, dass die betroffenen Anbieter diese gerichtliche Entscheidung nun umgehend umsetzen", sagte Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Er erhofft sich demnach auch eine Signalwirkung an vergleichbare Angebote, "die in nicht allzu ferner Zukunft auch von uns hören dürften".
Jugendschutzmaßnahmen wurden verweigert
Pornoportale scheitern mit ihrer Beschwerde
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Die Macher unter anderem des Portals xHamster und anderer großer
Porno-Portale, die ihren Sitz meist in Zypern haben, weigern sich seit
Jahren, ihren Angeboten einen wirksamen Jugendschutz vorzuschalten.
Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren
Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten.
Als Begründung der Entscheidung führte das OVG an, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass bei der Aufsicht über Telemedien-Angebote die inhaltliche Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem Jugendschutz allein der länderübergreifenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugewiesen sei. Denn die KJM diene formal als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt.
Mit Blick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes könnten die Anbieter dem Verbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Die OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar.
In einem Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist vorgesehen, dass TV- und Streaming-Anbieter Filme abweichend von der FSK-Altersfreigabe selbst bewerten können, um sie auch jüngeren Altersgruppen zugänglich zu machen. Dagegen haben die FSK und ein Bündnis von Jugendschutzorganisationen eine Petition gestartet.