Komplexe Abläufe

Rufnummernportierung: Taggenau dauert länger

Taggenau klappt eine Rufnummernportierung nicht, etwas Geduld ist angesagt. Obwohl die eigentliche Portierung nur einen Kalendertag dauern darf stellt sich die Frage: Wie lange darf die Vorbereitung benötigen?
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Rufnummernportierung: Taggenau dauert länger Rufnummernportierung: Taggenau dauert länger
Bild: teltarif.de
Eine der wichtigen Neuerungen, die der Wettbewerb im Tele­kommuni­kations­markt gebracht hat, ist die Ruf­nummern­por­tierung. Hier kann ein Kunde seine Rufnummer vom Anbieter A zum Anbieter B mit­nehmen. Das klappt inzwischen auch recht gut, wenn auch nicht immer so flott wie es sich die Kunden wünschen würden.

Einem teltarif.de-Leser teilte der alte Anbieter am 24. Oktober um 22:52 Uhr per SMS mit, dass die Portierung am 2. November erfolgen solle. Der neue Anbieter informierte ihn vier Tage später am 28. Oktober um 10:42 Uhr per E-Mail, dass die Portierung freigegeben sei. Gibt es verbindliche Regeln, wie lange so eine Übermittlung dauern darf? - Nein, offenbar nicht.

Bundesnetzagentur äußert sich zur Portierung

Rufnummernportierung: Taggenau dauert länger Rufnummernportierung: Taggenau dauert länger
Bild: teltarif.de
Wir befragten die dafür zuständige Bundes­netz­agentur. Sie schrieb uns: "Bei einem An­bieter­wechsel darf der Dienst des Teil­nehmers nicht länger als einen Kalender­tag unter­brochen werden. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalender­tages zu erfolgen (§ 46 Abs. 4 S. 2 Tele­kommuni­kations­ge­setz (TKG)). Sinn und Zweck des Gesetzes ist die unter­brechungs­freie Er­reich­bar­keit der Teil­nehmer unter der bekannten Ruf­nummer bei einer Portierung."

Und weiter: "Die Portierung einer Rufnummer ist ein administrativ und technisch komplexer Prozess mit einer Reihe von beteiligten Parteien. Dies sind vornehmlich der Kunde, der neue Anbieter des Kunden, der neue Netzbetreiber des Kunden (sofern der Anbieter nicht gleichzeitig der Netzbetreiber ist), der alte Anbieter des Kunden, der alte Netzbetreiber des Kunden (sofern der Anbieter nicht gleichzeitig der Netzbetreiber ist).

Teilweise sind zwischen dem Anbieter und dem Netzbetreiber noch weitere Unternehmen eingebunden. Beteiligt sind daneben alle anderen Netzbetreiber und Anbieter, die nach der Portierung bei der Verkehrsführung und der Abrechnung der Gesellschaften untereinander und teilweise auch im Endkundenbereich berücksichtigen müssen, dass diese Rufnummer ab einem Stichtag X in einem anderen Netz geschaltet ist."

Wie lange darf die Vorbereitung der Portierung dauern?

Wie so ein Portierungsprozess abläuft, wurde zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern im Arbeitskreis AKNN ausgearbeitet und in allen erforderlichen Einzelschritten untereinander vereinbart. Diese Abläufe (Prozesse) sollen sicherstellen, dass keine Rufnummern ohne eine Beauftragung durch den rechtmäßigen Zuteilungsnehmer portiert werden können, also kein "Kidnapping" einer Rufnummer erfolgen kann, eine portierte Rufnummer unmittelbar nach der Portierung uneingeschränkt erreichbar ist und der Kunde unmittelbar nach der Portierung uneingeschränkt abgehende Verbindungen aufbauen kann.

Damit diese Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden können, muss der Portierungstermin einige Tage nach der Beauftragung der Portierung liegen. Eine Maximalfrist ist dazu im Gesetz nicht festgelegt. Die in unserem Fall genannte Frist von vier Tagen erscheint der Bundesnetzagentur durchaus angemessen.

Die Spezifikationen der Mobilfunkanbieter zur Rufnummernportierung sind kürzlich geändert worden, damit eine Mobilfunkrufnummer auch vor dem Ende des Vertrages mit dem alten Anbieter portiert werden kann. Weitere Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesnetzagentur nicht in Arbeit.

Die Bundesnetzagentur setzt sich nach eigenen Angaben gegenüber den Mobilfunk- und Festnetzanbietern dafür ein, dass die gesetzlich geforderte Unterbrechungsfreiheit gewährleistet ist. Dass zwischen der Beauftragung der Portierung und ihrer Durchführung einige Tage liegen, sei aus Sicht der Bundesnetzagentur im Interesse eines zuverlässigen Portierungsprozesses nicht zu beanstanden, eine Neuregelung in Hinblick auf kürzere Prozesszeiten werde derzeit nicht angestrebt.

Der Kunde hatte sich gewundert, dass im Falle einer eingehenden Rufnummernportierung beispielsweise zu Lidl Connect extra neue SIM-Karten mit der neuen (portierten) Rufnummer produziert werden müssten. Darüber hatte teltarif.de separat berichtet.

Das dort geschilderte Problem mit vor der Portierung ausgelieferten SIM-Karten kann die Agentur nicht nachvollziehen. Nach Kenntnisstand der Behörde sei es den Anbietern möglich, die Daten einer bereits aktivierten SIM-Karte mit der bisherigen Rufnummer zu verknüpfen. Ein Austausch der SIM-Karten wäre hierzu nicht zwangsläufig erforderlich.

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