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UKW-RDS-Radios: Lagerbestände dürfen verkauft werden

Seit Ende 2020 dürfen in der EU keine reinen UKW-Radios mehr verkauft werden, die den Sender­namen anzeigen können. Es gibt sie aber weiter im Handel, auch in aktu­ellen Ange­boten von Super­märkten. Jetzt ist klar: Sie dürfen weiter abver­kauft werden.
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Bild: teltarif.de
Reine UKW-Radios mit RDS-Funk­tion, also Anzeige des Sender­namens, dürfen eigent­lich seit dem 21. Dezember 2020 in der EU nicht mehr verkauft werden. Es gibt sie aber immer noch im Handel, so wird in dieser Woche bei real eine Mini-Anlage mit UKW-RDS, aber ohne Digi­tal­radio verkauft.

Wir haben hierzu nun weiter recher­chiert. Das Ergebnis: Die Modelle dürfen weiter verkauft werden, wenn gewisse Krite­rien erfüllt sind. Das geht aus über­ein­stim­menden Ausfüh­rungen des Zentral­ver­band Elek­tro­technik- und Elek­tronik­indus­trie e.V. (ZVEI) und des Vereins Digi­tal­radio Deutsch­land hervor.

Erst­malige Bereit­stel­lung auf dem Markt entschei­dend

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Bild: teltarif.de
Bei Import­ware bezieht sich das "Inver­kehr­bringen" auf das erste Lager in Europa. Die Stich­tags­rege­lung 21. Dezember 2020 knüpft laut ZVEI an Begriffe aus den Produkt­vor­schriften der EU an, die im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) selbst nicht defi­niert sind und daher näher erläu­tert werden müssen. Maßgeb­lich für diese Erläu­terungen seien der Blue Guide der EU-Kommis­sion und die Markt­über­wachungs­ver­ord­nung der EU.

Das "Inver­kehr­bringen" stellt die "erst­malige Bereit­stel­lung auf dem Markt" dar. Die Markt­über­wachungs­ver­ord­nung defi­niert die Bereit­stel­lung als "jede entgelt­liche oder unent­gelt­liche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwen­dung auf dem Unions­markt im Rahmen einer Geschäfts­tätig­keit", wobei die "erst­malige Bereit­stel­lung" dem "Inver­kehr­bringen" entspricht.

Demzu­folge wäre es denkbar, dass ein reines UKW-Radio mit RDS-Funk­tion noch verkauft werden darf, weil es vor dem 21. Dezember 2020 in Europa einge­lagert wurde. Dann ist das "Inver­kehr­bringen" möglich.

Die meisten Radios haben Tuner für DAB+ einge­baut

"Grund­legend sehen wir, dass Händler und Hersteller das wissen und natür­lich nichts wegwerfen wollen", heißt es dazu aus dem Verein Digi­tal­radio Deutsch­land. Man rechnet aber damit, dass es sich nur um eine kurze Über­gangs­situa­tion handelt. Wie in der ersten Meldung zum Thema bereits beschrieben, deckt sich das mit unseren Recher­chen.

Die meisten UKW-only-Radios im Handel können den Sender­namen nicht anzeigen und somit auch ohne Probleme weiter verkauft werden. Der Groß­teil der im Handel erhält­lichen Radio­modelle hat aber inzwi­schen einen Hybrid-Empfänger für UKW und DAB+ und/oder Inter­net­radio einge­baut. Genau das wollte der Gesetz­geber mit der EU-Richt­linie errei­chen.

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