UKW-RDS-Radios: Lagerbestände dürfen verkauft werden
Sony XDR-P1DBP
Bild: teltarif.de
Reine UKW-Radios mit RDS-Funktion, also Anzeige des Sendernamens, dürfen eigentlich seit dem 21. Dezember 2020 in der EU nicht mehr verkauft werden. Es gibt sie aber immer noch im Handel, so wird in dieser Woche bei real eine Mini-Anlage mit UKW-RDS, aber ohne Digitalradio verkauft.
Wir haben hierzu nun weiter recherchiert. Das Ergebnis: Die Modelle dürfen weiter verkauft werden, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Das geht aus übereinstimmenden Ausführungen des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) und des Vereins Digitalradio Deutschland hervor.
Erstmalige Bereitstellung auf dem Markt entscheidend
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Bei Importware bezieht sich das "Inverkehrbringen" auf das erste Lager in Europa. Die Stichtagsregelung 21. Dezember 2020 knüpft laut ZVEI an Begriffe aus den Produktvorschriften der EU an, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) selbst nicht definiert sind und daher näher erläutert werden müssen. Maßgeblich für diese Erläuterungen seien der Blue Guide der EU-Kommission und die Marktüberwachungsverordnung der EU.
Das "Inverkehrbringen" stellt die "erstmalige Bereitstellung auf dem Markt" dar. Die Marktüberwachungsverordnung definiert die Bereitstellung als "jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit", wobei die "erstmalige Bereitstellung" dem "Inverkehrbringen" entspricht.
Demzufolge wäre es denkbar, dass ein reines UKW-Radio mit RDS-Funktion noch verkauft werden darf, weil es vor dem 21. Dezember 2020 in Europa eingelagert wurde. Dann ist das "Inverkehrbringen" möglich.
Die meisten Radios haben Tuner für DAB+ eingebaut
"Grundlegend sehen wir, dass Händler und Hersteller das wissen und natürlich nichts wegwerfen wollen", heißt es dazu aus dem Verein Digitalradio Deutschland. Man rechnet aber damit, dass es sich nur um eine kurze Übergangssituation handelt. Wie in der ersten Meldung zum Thema bereits beschrieben, deckt sich das mit unseren Recherchen.
Die meisten UKW-only-Radios im Handel können den Sendernamen nicht anzeigen und somit auch ohne Probleme weiter verkauft werden. Der Großteil der im Handel erhältlichen Radiomodelle hat aber inzwischen einen Hybrid-Empfänger für UKW und DAB+ und/oder Internetradio eingebaut. Genau das wollte der Gesetzgeber mit der EU-Richtlinie erreichen.