Smartbook-Streit

Erneuter Streit um den Begriff Smartbook

Einstweilige Verfügung nun auch gegen Lenovo
Von Rita Deutschbein

Immer noch keine Ende in Sicht im Streit um den Begriff Smartbook. Bereits im August letzten Jahres erwirkte die Smartbook AG [Link entfernt] eine einstweilige Verfügung gegen den in San Diego ansässigen Hersteller Qualcomm. Mit Hinsicht auf das Markenrecht wurde dem Unternehmen durch eine einstweilige Verfügung untersagt, den Begriff Smartbook weiter auf Internetseiten zu verwenden, die in Deutschland abrufbar sind. Insbesondere dann, wenn der Hinweis auf die Smartbook AG und ihr Markenrecht fehlt (Az: 31 O 482/09).

Nun hat das Kölner Unternehmen erneut ein Verbot für die Nutzung des Begriffes ausgesprochen. Diesmal traf es den Hersteller Lenovo Deutschland, der von nun an Vorsicht bei der Namenswahl seiner Geräte walten lassen muss. Anstoß für die neuerlich ausgesprochene Verfügung war das auf der CES in Las Vegas vorgestellte Netbook Skylight von Lenovo. Das Verbot schreibt dem Konzern vor, es in Zukunft "zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge 'Smartbook' in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern – wie Laptops (Notebooks) – in der Werbung zu benutzen [..]".

Wie bereits der Konkurrent Qualcomm, muss Lenovo bei Zuwiderhandeln mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft rechnen. Die Smartbook AG kündigte an, auch in Zukunft gegen jeden vorzugehen, der die Marke Smartbook zu Propagandazwecken verwendet. "Unsere seit dem Jahr 2001 aufgebaute und seither aktiv verwendete Marke lassen wir durch niemanden beschädigen", so das Unternehmen.

Wie das Technik-Magazin mobicroco.de berichtet, argumentierte Qualcomm gegen das Verbot mit der Aussage, dass "Smartbook" kein schützenswerter Begriff ist, sondern eine Bezeichnung für eine ganze Kategorie von stromsparenden Mini-Computern, die zwischen Smartphones und Netbooks eine Nische füllen sollen. "Wir zweifeln die einstweilige Verfügung an und haben Schritte eingeleitet, um die Marke löschen zu lassen, weil wir weiterhin davon ausgehen, dass es sich um einen beschreibenden, allgemeingültigen Begriff handelt, der ursprünglich gar nicht als Marke hätte zugelassen werden dürfen. Die einstweilige Verfügung richtet sich ausschließlich gegen Qualcomm; nach unserem Wissen gibt es keine weiteren Verfügungen" so die Stellungnahme.

Lenovo selbst spricht sich gegen das Verbot aus und fühlt sich zu Unrecht kritisiert. Vor allem da in Deutschland kein einziges Gerät mit dem entsprechenden Namens-Zusatz verkauft werde. In welcher Art die neuerlich ausgesprochene Verfügung zu dem Streit beiträgt, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass von Seiten der Hersteller sicher noch reger Widerstand zu erwarten ist.

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