Ablauf

Handynummern: Neues Verfahren für sofortige Portierung

Alter Anbieter muss über Rufnummernmitnahme informiert werden
Von Thorsten Neuhetzki

Handynummern: Änderungen bei der sofortigen Portierung Handynummern: Änderungen bei der sofortigen Portierung
Foto: teltarif.de
Seit Dezember ist das Interimsverfahren für die sofortige Rufnummernportierung im Mobilfunkmarkt beendet. Das bedeutet nicht nur für die Anbieter, sondern auch für die Kunden Umstellungen bei den Abläufen, um eine Handnummer aus einem laufenden Vertrag zu einem neuen Anbieter zu portieren. Doch das Ende des Interims-Verfahrens, das die Bundesnetzagentur den Anbietern für einen Übergangszeitraum gewährt hatte, hat auch Vorteile: Der Ablauf muss bei allen Anbietern einheitlich sein. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Handynummer nun von einem Anbietern zum anderen portieren und was sie beachten müssen.

Um die gewohnte Handynummer trotz eines noch laufenden Vertrages bei einem Anbieter künftig wegen eines besseren Netzes oder besserer Konditionen bei einem neuen Provider zu nutzen, muss ab sofort zunächst der bisherige Vertragspartner über diese Maßnahme informiert werden. Die Verfahrensweise der Anbieter ist hier unterschiedlich, allerdings lässt sich die Freigabe in der Regel telefonisch bei der Hotline erwirken. Der Mitarbeiter im Kundenservice gibt dabei die Rufnummer für eine eintreffende Portierung frei. Binnen 30 Tagen muss die Nummer nun vom neuen Anbieter abfragt werden, der alte Anbieter gibt sie im betreffenden Zeitraum frei.

Alter Vertrag läuft weiter und verursacht Kosten

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Foto: teltarif.de
Der Vertrag beim alten Anbieter muss weiter bezahlt werden. Mit der Rufnummernportierung ist er nicht gekündigt. In vielen Fällen wird der Kunde die SIM-Karte jedoch nicht mehr nutzen können, da die Rufnummer beim neuen Anbieter geschaltet ist. Aus diesem Grund steht dem Kunden beim alten Anbieter kostenlos eine neue Nummer zu. Diese Rufnummer kann und sollte direkt beim Kontakt mit der Hotline zur Ankündigung der Portierung beantragt werden. Wer den Vertrag beim alten Anbieter beenden will, muss diesen regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

Bei Bestellung des neuen Tarifes wird jetzt oft kein Unterschied mehr gemacht, ob die Nummer aus einem gekündigten Vertrag oder aus einer eine sofortigen Rufnummernportierung stammt. In der Praxis dürfte dieses auch keinen Unterschied mehr machen, da die Nummernfreigabe vom alten Anbieter so oder so erfolgt. Sollte die sofortige Portierung nicht eingetragen sein, der Vertrag aber in den kommenden Wochen auslaufen, so wird dem neuen Anbieter das Ende des Vertrages als Portierungsdatum mitgeteilt.

Auch sofortiger Portierung dauert mehr als eine Woche

Die Bezeichnung "sofortige Portierung" bleibt ein wenig irreführend. Eine wirklich sofortige Portierung ist nicht möglich, da sich die beteiigten Provider auf einen Portierungstermin abstimmen müssen. Außerdem muss dem Kunden bei einem Neuvertrag im Internet zunächst die SIM-Karte zugestellt werden. Mindestens eine Woche sollten Kunden daher für diesen Vorgang einplanen.

Mit der Umstellung ist das Interimsverfahren Geschichte. Im Rahmen dieses Verfahrens musste der neue Anbieter eine sofortige Portierung beim alten Anbieter anfragen, diese informierte seinen Kunden darüber und erbat die Genehmigung, erst danach nahm der Prozess seinen Lauf.

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