Medienanstalten: Pragmatischer Umgang mit Live-Streaming
Die Medienanstalten wollen weiter pragmatisch beim Thema Live-Streaming von Events im Internet vorgehen. Vor dem Hintergrund der Bund-Länder-Einigung zu Corona-Maßnahmen vom 15. April 2020 könne das vereinfachte Anzeigeverfahren im Einzelfall auch auf Live-Streaming von Veranstaltungen angewendet werden, die bis zum 31. August 2020 stattfinden sollen, teilen die Medienwächter mit.
Kirchliche und kulturelle Events weiter nur als Streaming möglich
Angesichts der anhaltend unsicheren Aussichten für die Durchführung von Veranstaltungen im kirchlichen und kulturellen Bereich sowie im Bereich von Bildungsangeboten ermöglichten die Medienanstalten laut eigenen Angaben weiterhin ein pragmatisches Vorgehen für Live-Streaming. Auf das jetzt verlängerte vereinfachte Anzeigeverfahren hatten sich die Medienanstalten am 20. März 2020 verständigt, um vor allem kurzfristig den Weg für eine gesellschaftliche Teilhabe als Kompensation für abgesagte und nicht durchgeführte Veranstaltungen zu ebnen.
Mit der Verlängerung orientieren sich die Landesmedienanstalten weiterhin an den Corona-Maßnahmen der Landesregierungen. Dieses Vorgehen ersetze nicht grundsätzlich das gesetzliche Erlaubnisverfahren, sondern stelle weiterhin eine vorläufige Maßnahme dar. Bei der geplanten Übertragung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die einen längeren zeitlichen Vorlauf haben, kann auch eine Zulassung im Sinne des medienrechtlichen Regelverfahrens zu beantragen sein. Dies gelte insbesondere auch für Angebote, die auf Dauer angelegt sind und über den 31. August hinaus angeboten werden sollen. Die jeweils örtlich zuständige Medienanstalt werde hier in jedem Einzelfall zeitnah und pragmatisch entscheiden und stehe für Beratung zur Verfügung.
Lesen Sie mehr zum Vorgehen der Medienanstalten in der unten angehängten News.
Live-Streams: Medienanstalten drücken in Krise ein Auge zu
Die Berliner Philharmoniker streamen ihre Konzerte ins Netz
Quelle: Youtube/Berliner Philharmoniker, Screenshot: Michael Fuhr
Egal ob Konzertübertragungen, Live-Blogs oder sonstiges: Normalerweise benötigen Unternehmen zur Übertragung von Bewegtbildern im Internet eine medienrechtliche Rundfunklizenz. Doch in der Corona-Krise drücken die Medienanstalten ein Auge zu. Wer also eine Einrichtung besitzt und zum Beispiel Seminare, Sportkurse und mehr streamen möchte, kann dies derzeit ohne Bürokratie und Zusatzkosten tun.
Pragmatisches Vorgehen
Die Direktorenkonferenz der Medienanstalten hat sich auf ein pragmatisches Vorgehen beim Live-Streaming von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Bildungsangeboten während der Zeit der Corona-Krise verständigt.
Angesichts der Absage aller kulturellen und kirchlichen Ereignisse sowie der Schließung von Bildungseinrichtungen in Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus nimmt das Live-Streaming von Ereignissen sowie von Bildungsangeboten an Bedeutung zu. Gewisse Live-Streams können dabei unter den Rundfunkbegriff fallen und benötigen nach geltendem Recht grundsätzlich eine Zulassung.
Regelung gilt bis 19. April
Die Berliner Philharmoniker streamen ihre Konzerte ins Netz
Quelle: Youtube/Berliner Philharmoniker, Screenshot: Michael Fuhr
Die Landesmedienanstalten stellen ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020 sicher, dass solche Streamings ohne komplizierte Verfahren angeboten werden können. Selbstverständlich müssen dabei die geltenden Gesetze, allen voran der Jugendschutz und die journalistischen Sorgfaltspflichten, eingehalten werden. Gerade in Zeiten wie diesen haben verlässliche Informationen einen besonderen Stellenwert. Zu den konkreten Anforderungen der Anzeige dieser Angebote stellen die Medienanstalten ein Merkblatt zur Verfügung.
"Bei der Absage aller gesellschaftlichen Präsenzveranstaltungen wie Konzerten, Gottesdiensten oder Weiterbildungen ist die Kompensation durch Live-Übertragungen ein probates Mittel, um auch den Menschen zuhause weiterhin eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Mit einem vereinfachten Anzeige-Verfahren für Live-Streams, die einer rundfunkrechtlichen Genehmigung bedürfen, bieten wir eine pragmatische Lösung mit Augenmaß, die eine schnelle Umsetzung des Vorhabens ermöglichen", betont Dr. Wolfgang Kreißig, DLM-Vorsitzender.