Themenspezial: Verbraucher & Service Klarstellung

Kündigung/Widerruf an Tarifhaus oder an o2 schicken?

Die Redaktion von teltarif.de erreichen Zuschriften von Lesern, deren Kündigung oder Widerruf sowohl bei Tarifhaus als auch bei o2 abgelehnt wurde. Wir klären auf, wer wofür der korrekte Ansprechpartner ist.
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Wer ist der korrekte Ansprechpartner Wer ist der korrekte Ansprechpartner?
Logo: Tarifhaus, o2 - Montage: teltarif.de
Tarifhaus hat zunächst attraktive Preise für Tarife im o2-Netz geboten, hat zwischenzeitlich aber durch ein Gegenangebot von Drillisch selbst wieder Konkurrenz bekommen. Ein großer Teil der Tarifhaus-Kunden sind laut Tarifhaus-Angaben zufrieden und haben offenbar keine Probleme mit dem Kundenservice. Mittlerweile wollen erste Kunden aber Tarifhaus wieder verlassen, was aufgrund der kurzen Laufzeit der ursprünglich aufgelegten Tarife von nur einem Monat kein Problem ist.

Doch aktuell haben einige wechselwillige Tarifhaus-Kunden offenbar das Problem, dass ihr Widerruf oder ihre Kündigung nirgendwo akzeptiert wird, weder bei Tarifhaus noch bei o2. Wir haben diesbezüglich bei Tarifhaus nachgefragt.

Verwirrung über die Zuständigkeit bei Kündigung/Widerruf

Wer ist der korrekte Ansprechpartner Wer ist der korrekte Ansprechpartner?
Logo: Tarifhaus, o2 - Montage: teltarif.de
Ein teltarif.de-Leser schreibt im Forum:

Meinen Tarifhaus-Vertrag hab ich wieder gekündigt. In meiner o2-Login-Seite wird mir mein Tarif nicht angezeigt, die Hotline ist nicht zu erreichen, drei Tage keine mobilen Daten, Rechnung fehlerhaft, Multicard nicht geliefert. Da man o2 nicht erreichen kann, habe ich Tarifhaus um Hilfe gebeten, aber die unternehmen gar nichts und verweisen immer auf o2.

Ein anderer Kunde bekräftigt dies und schreibt:

Das kann ich gut nachvollziehen. Ich sehe es auch so. Da fühlt sich anscheinend weder Tarifhaus noch o2 zuständig. Ich habe einen Vertrag am 14.10. widerrufen. Ewig keine Reaktion, dann heute die Antwort: "Guten Tag Herr ..., vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Wir bedauern, dass Sie sich entschieden haben, Ihren o2 Mobilfunkvertrag zu beenden. Der Mobilfunkvertrag wurde über die Tarifhaus AG abgeschlossen, bitte wenden Sie sich im Fall eines Widerrufes direkt an diesen Anbieter."
Keiner fühlt sich zuständig. Dabei wird in der Widerrufsbelehrung mit Formular explizit o2 als Ansprechpartner genannt. o2 verweist mich an Tarifhaus und Tarifhaus an o2. Was soll das?

Ein dritter Leser schrieb uns per E-Mail, dass er aufgrund des schlechten Kundenservice bei o2 seinen am 19. September bei Tarifhaus abgeschlossenen Vertrag schon nach wenigen Tagen widerrufen habe, und zwar per Einschreiben an o2. Dort ist der Brief am 28. September fristgerecht eingegangen. Per E-Mail wurde ihm dann allerdings eine Kündigung des Vertrags (also nicht der Widerruf) zum 30. Oktober bestätigt. Bei einem Anruf bei der Hotline erhielt er nach eigener Aussage die merkwürdige und kaum rechtskonforme Auskunft, dass der Vertrag nur gekündigt werden konnte, da der Kunde diesen über Tarifhaus abgeschlossen habe. Der Vertrag sei an o2 weitervermittelt worden, somit gelte das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.

Tarifhaus stellt das Prozedere klar

Auf unsere Anfrage, wie sich ein derartiges Verhalten seitens o2 und Tarifhaus rechtfertigen lässt und wer denn nun der korrekte Ansprechpartner ist, erhielten wir von Tarifhaus-Gründer Tobias Valdenaire folgende Antwort:

Wir haben in kurzer Zeit sehr viele und sehr zufriedene Kunden für Tarifhaus und Telefónica gewonnen. Der 14-tägige Widerruf ist wie überall üblich an den Vermittler/Verkäufer, also Tarifhaus zu richten. Sollte der Vertrag durch den Kunden schon aktiviert sein, geben wir den Widerruf immer sofort zur Bearbeitung an Telefónica weiter. Bei uns wird diesbezüglich niemand abgewiesen. Die Widerrufsbelehrung bekommt jeder Kunde im Bestellvorgang und per E-Mail. Hier sind die Informationen: Tarifhaus AGB und Widerruf. Eine Vertragskündigung muss immer beim Vertragspartner erfolgen, also direkt bei Telefónica.

Kunden, die ihren Tarifhaus-Vertrag kündigen oder widerrufen möchten, sollten sich also an dieses Prozedere halten und sich bei Abweisung durch die zuständige Stelle am besten auf diesen Bericht berufen.

Auch um die Preise für Auslandstelefonate hatte es bei Tarifhaus in den vergangenen Tagen Verwirrung gegeben.

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