Kriminalität

Telefonbetrug: Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche

Die Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen spricht derzeit auf ihrer Webseite eine Warnung vor einem neuen Tele­fon­betrug aus. Das sollten Sie auf keinen Fall tun.
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Lästige Tele­fon­anrufe gibt es immer wieder. Beson­ders prekär wird es bei Anrufen, deren Absender auf Betrug aus sind. Derzeit infor­miert die Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen über eine neue Masche, bei der Sie vorsichtig sein sollten.

Der Anrufer gaukelt dabei Seriö­sität vor, in dem er sich als "Kanzlei der Verbrau­cher­zen­trale" ausgebe. Die Verbrau­cher­zen­trale gibt in ihrer Warnung jedoch ganz klar zu verstehen: "Das sind nicht wir!"

Es gehe um Schulden bei einer Lotte­rie­firma

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Telefonbetrug Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Telefonbetrug
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Laut Warnung der Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen gibt sich der Anrufer als "Kanzlei der Verbrau­cher­zen­trale" aus. Eine Verbrau­cherin soll einen solchen Anruf erhalten haben. Es soll um 7000 Euro Schulden bei einer Lotte­rie­firma gehen. Der Anrufer bietet der Verbrau­cherin einen Vergleich an. Zum Fort­führen des Proze­dere soll eine Summe von 2000 Euro auf ein bestimmtes Konto einge­zahlt werden. Davon rät die Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen ganz klar ab, weil es sich - wie oben bereits erwähnt - nicht um offi­zielle Anrufe seitens der Verbrau­cher­zen­trale handelt.

Bera­tung dazu bietet die Verbrau­cher­zen­trale in Form von Ange­boten über Telefon, Video oder vor Ort an. Kontakt zu den Verbrau­cher­zen­tralen aufge­führt nach Bundes­land finden Sie auf der entspre­chenden Webseite.

Bundes­netz­agentur hilft bei uner­laubten Werbe­anrufen

Wer beispiels­weise "Opfer" uner­laubter Werbe­anrufe geworden ist, kann diese auch bei der Bundes­netz­agentur anzeigen. Dazu bietet die BNetzA ein Online-Formular an, das Sie zum Einrei­chen einer Beschwerde nutzen können. Das geht aller­dings nur, wenn Sie ange­rufen wurden und in dem Gespräch für Produkte und Dienst­leis­tungen geworben wurde, und Sie dem Unter­nehmen vorher keine ausdrück­liche Einwil­ligung erteilt haben.

Wenn Sie dagegen Opfer eines Trick­betrü­gers geworden sind, der mit dem Anruf an sensible Daten wie Kenn­wörter oder Bank­daten gelangen wollte, kann dies die Bundes­netz­agentur nicht verfolgen. Statt­dessen sind die Straf­ver­fol­gungs­behörden zuständig, wie es auf der Seite der BNetzA heißt.

In einem Ratgeber lesen Sie weitere Tipps, wie Sie Ihr Recht als Verbrau­cher einfor­dern.

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