WLAN-Gesetz nimmt letzte Hürde
Das WLAN-Gesetz im dritten Entwurf hat den Bundesrat passiert
Foto: Telekom, Montage: teltarif.de
Der Bundesrat hat das neue WLAN-Gesetz abgesegnet, das eine bessere rechtliche Grundlage für Anbieter öffentlicher Hotspots schaffen soll. Etwa Betreiber von Cafés, Hotels oder Restaurants wollen mit freiem WLAN ihren Kunden einen zusätzlichen Service bieten. Deutschland rangierte bei den Angeboten aber im europäischen Ländervergleich weit hinten. Der Grund: Anbieter öffentlicher Hotspots - ob privat oder gewerblich - gerieten schnell in eine rechtliche Grauzone. Wenn ein Nutzer die Leitung missbrauchte, um illegal Inhalte herunterzuladen, drohten dem Anbieter wegen der sogenannten Störerhaftung bislang teure Abmahnungen.
Das vom Wirtschaftsminister Anfang 2015 auf den Weg gebrachte WLAN-Gesetz sollte Hotspot-Betreibern eine klare rechtliche Grundlage verschaffen. Der erste Entwurf geriet allerdings unter scharfe Kritik. Er sah noch vor, dass Betreiber eine Reihe von Auflagen erfüllen sollten. So sollten gewerbliche Anbieter ihre Router verschlüsseln und von den Nutzern schriftlich zusichern lassen, dass sie keine Rechtsverletzungen planen. Kritiker sahen darin unrealistische und alltagsuntaugliche Hürden.
Mit der im Juni im Bundestag beschlossenen Fassung des WLAN-Gesetzes sollten schließlich alle umstrittenen Punkte entfernt und die Störerhaftung endgültig passé sein. Weder eine Verschlüsselung, noch eine Vorschalt-Seite zur Registrierung der Nutzer ist mehr vorgesehen.
Filterlisten als letztes Mittel
Das WLAN-Gesetz im dritten Entwurf hat den Bundesrat passiert
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So heißt es nun im Paragraf 8 des Telemediengesetzes: "Sofern diese Diensteanbieter nicht verantwortlich sind, können sie insbesondere nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche."
Wie Wirtschaftsministerin Zypris kommentierte, sei die Sperrung von IP-Adressen durch Filterlisten nicht mit dem Thema der Netzsperren zu verwechseln. Dies sei ein komplett anderes Gebiet und wird von dem WLAN-Gesetz nicht berührt. Denn so kann es sein, dass Betreiber von WLAN-Hotspots dazu aufgefordert werden könnten, bestimmte IP-Adressen per Filter zu blockieren, um Urheberrechtsverletzungen aktiv zu unterbinden. So sei dies eine "punktuell wirkungsvolle Maßnahme, die nicht das ist, was man gemeinhin als Netzsperren diskutiert", so Zypris in ihrer Rede vor dem Bundesrat.
Kritik gegen mangelnde Absicherung
Dennoch regt sich noch immer ein gewisser Widerstand gegen die Neufassung des Telemediengesetzes im Bezug auf die Störerhaftung. Kritiker des Gesetzentwurfes befürchten, dass Hotspot-Betreiber die Filterlisten widerspruchslos aktivieren werden, um mögliche Gerichtskosten durch Rechteinhaber zu vermeiden. Denn wenn sich ein Betreiber weigert eine solche Filterliste für IP-Adressen einzusetzen, kann der Rechteinhaber ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung seines Anspruchs anstreben.
Nachdem der Gesetzesentwurf nun sowohl Bundestag als auch Bundesrat erfolgreich durchlaufen hat, könnte das Gesetz noch Ende November in Kraft treten, so das Bundeswirtschaftsministerium.
Lesen Sie in einer weiteren Meldung, warum das Ende der Störerhaftung dennoch problematisch bleiben könnte.