Bundestag beschließt WLAN-Gesetz
Das neue WLAN-Gesetz im dritten Entwurf hat den Bundestag passiert
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Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat dafür heute eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Die sogenannte Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch. Bislang befanden sich Betreiber öffentlicher WLAN-Netze wie Cafés, Restaurants oder Hotels in einer rechtlichen Grauzone. Sie konnten dafür belangt werden, wenn Hotspot-Nutzer etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal darüber heruntergeladen haben.
Das Gesetz sieht nun aber vor, dass bei wiederholtem Missbrauch ein WLAN-Zugang leichter gesperrt werden kann. Das stieß auf Kritik in der Opposition. Mit den Sperren schaffe man die nächste Hürde für Hotspot-Betreiber, kritisierte etwa der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz.
Das neue WLAN-Gesetz soll vor allem die Verbreitung von kostenlosen Hotspots in Deutschland vorantreiben. Der Deutsche Städtetag begrüßte den Beschluss. Die Menschen in den Städten würden davon profitieren, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. "Schnelle, freie WLAN-Hostspots sind nützlich für den Stadttourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und für vieles mehr."
Durchbruch mit Schattenseiten
Das neue WLAN-Gesetz im dritten Entwurf hat den Bundestag passiert
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Das Gesetz sieht nun unter anderem vor, dass Betreiber von WLAN-Hotspots nicht mehr dafür belangt werden können, wenn Kunden in ihren WLAN-Netzen illegale Inhalte herunterladen. Selbst die außergerichtlichen Kosten sollen WLAN-Betreiber nicht mehr tragen müssen, sollte es dennoch zu einer Abmahnung kommen. Die Regelung soll zudem auch dann greifen, wenn der WLAN-Betreiber keinerlei Passwörter für den Login vorschreibt. Genau dieser Punkt der Störerhaftung war unter anderem als Ursache betrachtet worden, warum sich kostenlose WLAN-Hotspots nur sehr langsam in Deutschland verbreiten.
Gegenüber dem Spiegel sagte der netzpolitsiche Sprecher der SPD, Lars Klingbeil: "Wir werden die Risiken für Hotspot-Anbieter endgültig beseitigen. Die Hürden für freies WLAN sind damit abgeräumt. Ich erwarte in den kommenden Jahren einen großen Schub für freies WLAN in Deutschland."
Einzig der Punkt für Rechteinhaber, WLAN-Betreiber per Gerichtsanordnung bestimmte Seiten zu sperren, könnte sich in der Praxis als schwierig erweisen. Grundlage für den Passus ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Herbst des vergangenen Jahres. In besagtem Urteil ging es um Sanktionen für WLAN-Betreiber bei Download illegaler Inhalte.
Nicht alles ist perfekt
Laut Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, wird aber genau das kleinere und nichtkommerzielle WLAN-Betreiber von offenen Hotspots abhalten. Sie werden lieber voreilig sperren oder ihre Netze gleich gar nicht offen anbieten. Stattdessen wären Passwort-geschützte Zugänge im Einsatz, womit der jeweilige Betreiber zumindest seiner Pflichten nachgekommen wäre, für Rechtssicherheit zu sorgen.
Zuletzt ist dieser Teil ein Streitpunkt zwischen SPD und der Union im Bundestag gewesen. Nach Meinung von Thomas Jarzombek (CDU), digitalpolitischer Sprecher der Union, habe man nun die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt.
Letztlich kommt es aber wieder einmal darauf an, wie die Bundesregierung die Regelungen bezüglich der Abmahnungen gegen kleinere Betreiber tatsächlich umsetzt. Und wie stark sich Abmahnanwälte mit dem neuen Gesetz beschäftigen, um neue Lücken zu finden. Immerhin ist deren größter Hebel für Abmahnungen, die Störerhaftung, nun abgeschafft.