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Berlin & Hamburg wollen mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter

Private Hotspot-Anbieter sollen vor Abmahnungen geschützt werden
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

WLAN-Netze in Cafés können für die Anbieter eine Abmahn-Gefahr darstellen WLAN-Netze in Cafés können für die Anbieter eine Abmahn-Gefahr darstellen
Foto: dpa
Der Berliner Senat startet - gemeinsam mit Hamburg - eine Bundesratsinitiative zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. "Wir wollen mit der Initiative zu einer möglichst umfassenden Verfügbarkeit des Internets beitragen", erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Klare Rahmenbedingungen seien Voraussetzung, dass Bürger, Freifunkinitiativen, Gastronomen und andere Anbieter offene WLAN-Zugänge bereitstellen könnten. Durch eine Entschließung des Bundesrates soll die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für Betreiber von WLAN-Netzen beschränkt werden kann.

WLAN-Netze in Cafés können für die Anbieter eine Abmahn-Gefahr darstellen WLAN-Netze in Cafés können für die Anbieter eine Abmahn-Gefahr darstellen
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"Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins", so Wowereit. Drahtlose lokale Netzwerke haben sich als Teil der Telekommunikationsinfrastruktur etabliert. So gibt es WLAN-Angebote gewerblicher Zugangs-Provider, deren Kerngeschäft darin besteht, Nutzern öffentlichen Zugang zum Internet zu bieten. Für sie ist die Haftung im Telemediengesetz (TMG) geregelt.

Aktuell herrscht eine unklare Rechtslage bei Missbrauch des WLANs

Daneben betreiben auch Hotels oder Restaurants und Cafés als zusätzlichen Service für ihre Kunden WLANs. Für sie lässt sich aus der bisherigen Rechtsprechung nicht sicher ableiten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie bei Missbrauch durch Gäste rechtlich in Anspruch genommen werden können. Bislang sei unklar, wann sie bei Missbrauch durch ihre Kunden in Haftung genommen werden könnten. "Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können", so Wowereit.

Immer mehr Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen würden etwa mit Blick auf illegale Verbreitung von Inhalten im Netz abgemahnt. Oft würde dadurch die Existenz der Anbieter gefährdet, hieß es. Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindert derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden. Es fehlen bisher auch klare gesetzliche Vorkehrungen gegen missbräuchliche Nutzung, die unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien von WLAN-Betreibern erfüllt werden müssen, um ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko auszuschließen.

Im Juli hatte das Landgericht München entschieden, dass Anbieter eines kostenlosen, öffentlichen WLAN-Hotspots die jeweiligen Nutzer nicht identifizieren müssen. Allerdings betrifft dies nur die Speicherpflicht, nicht aber die Störerhaftung.

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