Rechtslage unklar: WLAN lieber weiterhin verschlüsseln
Rechtslage bei WLAN-Hotspots bleibt unklar
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Wer ein drahtloses Heimnetzwerk betreibt, sollte
dieses weiterhin verschlüsseln - und sich gut überlegen, wer Zugang
erhält. Denn obwohl Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nun von der
Haftung für Rechtsverstöße ihrer Nutzer befreit sind, ist die Lage
bei möglichen Unterlassungsansprüchen weiterhin unklar. Wie die
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit)
erklärt, findet sich im Gesetzestext kein expliziter Hinweis darauf,
dass Anbieter vor Unterlassungsansprüchen nun geschützt sind.
Lädt ein Dritter über das Netzwerk urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme oder Musik herunter oder verbreitet er es über Tauschbörsen, so drohen nach wie vor Abmahnungen durch die Rechteinhaber wie Plattenfirmen oder Filmstudios. In diesen Schreiben wird häufig die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, und der Unterzeichnende trägt in der Regel die Kosten des abmahnenden Anwalts. Bis zu einer abschließenden Klärung der Unterlassungsfrage sollten WLAN-Betreiber also weiterhin ihre Netze geschlossen halten.
Rechtslage bei WLAN-Hotspots bleibt unklar
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Mit der am 21. Juli verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes
unterliegen Menschen, die anderen einen Internetzugang über ein WLAN
anbieten, nicht mehr der Störerhaftung. Das heißt: Sie
können nicht mehr für die Rechtsverletzungen von Mitnutzern haftbar
gemacht werden. Rechtssicherheit dürfte es der Arbeitsgemeinschaft
zufolge aber frühestens im September geben. Dann will sich der
Europäische Gerichtshof grundsätzlich mit der Rechtmäßigkeit der
Haftung von WLAN-Betreibern in Deutschland beschäftigen.