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Rechtslage unklar: WLAN lieber weiterhin verschlüsseln

Betreiber öffentlicher WLAN-Netze sind nun von der Haftung für Rechtsverstöße ihrer Nutzer befreit sind. Doch Rechts-Experten warnen: Die Rechtslage bleibt weiterhin unklar.
Von dpa /

Rechtslage bei WLAN-Hotspots bleibt unklar Rechtslage bei WLAN-Hotspots bleibt unklar
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Wer ein drahtloses Heimnetzwerk betreibt, sollte dieses weiterhin verschlüsseln - und sich gut überlegen, wer Zugang erhält. Denn obwohl Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nun von der Haftung für Rechtsverstöße ihrer Nutzer befreit sind, ist die Lage bei möglichen Unter­lassungs­an­sprüchen weiterhin unklar. Wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) erklärt, findet sich im Gesetzestext kein expliziter Hinweis darauf, dass Anbieter vor Unterlassungsansprüchen nun geschützt sind.

Lädt ein Dritter über das Netzwerk urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme oder Musik herunter oder verbreitet er es über Tauschbörsen, so drohen nach wie vor Abmahnungen durch die Rechteinhaber wie Plattenfirmen oder Filmstudios. In diesen Schreiben wird häufig die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, und der Unterzeichnende trägt in der Regel die Kosten des abmahnenden Anwalts. Bis zu einer abschließenden Klärung der Unterlassungsfrage sollten WLAN-Betreiber also weiterhin ihre Netze geschlossen halten.

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Mit der am 21. Juli verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes unterliegen Menschen, die anderen einen Internetzugang über ein WLAN anbieten, nicht mehr der Störerhaftung. Das heißt: Sie können nicht mehr für die Rechtsverletzungen von Mitnutzern haftbar gemacht werden. Rechtssicherheit dürfte es der Arbeitsgemeinschaft zufolge aber frühestens im September geben. Dann will sich der Europäische Gerichtshof grundsätzlich mit der Rechtmäßigkeit der Haftung von WLAN-Betreibern in Deutschland beschäftigen.

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