VZBV findet mehrere rechtswidrige AGB-Klauseln bei Streaming-Diensten
Streaming-Dienste fallen durch AGB-Check
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Viele Streaming-Dienste haben erhebliche Mängel in
ihren Vertragsbedingungen. Das hat der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) bei einer Prüfung von 14 Anbietern festgestellt.
Insgesamt beanstandeten die Verbraucherschützer 130 AGB-Klauseln, die
Verbraucher benachteiligten. Sie betrafen etwa die einseitige
Änderung von Vertragsinhalten und Preisen oder das Recht der
Anbieter, die Audio- oder Videodienste jederzeit zu sperren oder zu
kündigen. Zudem fanden sich Klauseln, die die Haftung der Anbieter
oder die Mängelrechte der Nutzer einschränken.
Auch werde oft keine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Kundendaten eingeholt. So könnten nach dem Ermessen diverser Streaming-Dienste Daten zu Werbezwecken an Dritte - insbesondere Facebook - weitergegeben und Daten zur Nutzung des jeweiligen Dienstes ohne Zustimmung des Kunden gesammelt werden. Zu beanstanden waren für den vzbv unter anderem die AGB der Unternehmen rdio, spotify und Napster. Zudem kritisierten die Verbraucherschützer teils unzumutbar lange Allgemeine Geschäftsbedingungen. Längen von bis zu 19 Seiten machten "es Verbrauchern nahezu unmöglich, sie in vollem Umfang zu erfassen". Insgesamt verschickte der vzbv 20 Abmahnungen.
Fehlende Kennzeichnung fürs zahlungspflichtige Bestellen
Streaming-Dienste fallen durch AGB-Check
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Dabei ging es nicht nur um Vertragsklauseln, sondern bei acht Diensten
auch um unvollständige Impressumsangaben und in neun Fällen um
fehlerhafte Umsetzungen der sogenannten Button-Lösung für
Internetkäufe, die seit Sommer 2012 in Kraft ist. Sie besagt, dass
kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche nur noch dann
zulässig sind, wenn dieser Button mit einer eindeutigen Kennzeichnung
wie "zahlungspflichtig bestellen" versehen ist. Teil der Regelung ist
auch die Pflicht des Anbieters, den Gesamtpreis der Ware oder
Dienstleistung sowie eventuelle Versandkosten "klar und verständlich
in hervorgehobener Weise" anzugeben. Bei einem Abonnement muss zudem
die Mindestlaufzeit genannt werden.
Nach Angaben des vzbv sind die meisten Anbieter nach den Abmahnungen ihren Informationspflichten nachgekommen und haben ihre Vertragsklauseln geändert. Nur die fünf Dienste 24-7 Entertainment GmbH (myjuke), Amazon/Lovefilm (instant-video), Rara, Sky (snapbysky) und Watchever hätten keine vollständigen Unterlassungserklärungen abgegeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband überprüft nun, ob eine Unterlassungsklage erhoben werden kann.
Welche Streaming-Dienste empfehlenswert sind, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengefasst.