Wettbewerb verzerrt

EU-Wettbewerbshüter knöpfen sich Apple vor

Apple werden immer wieder Wett­be­werbs­ver­zer­rungen vorge­worfen. In zwei Verfahren der EU-Kommis­sion geht es nun um Apple Pay und über­höhte Provi­sionen im Apps­tore.
Von dpa /

Zwei Verfahren der EU gegen mögliche Dominanz von Apple Zwei Verfahren der EU gegen mögliche Dominanz von Apple
Bild: picture alliance/Stefan Jaitner/dpa
Die EU-Kommis­sion nimmt den US-Konzern Apple wegen mögli­cher Wett­be­werbs­ver­zer­rungen ins Visier. Wie die Brüs­seler Behörde heute mitteilte, hat sie eine kartell­recht­liche Unter­su­chung wegen der Bedin­gungen des Zahlungs­pro­gramms Apple Pay gestartet. In einem zweiten Verfahren will sie den Vorwurf des Musik­dienstes Spotify über­prüfen, wonach Apple in seinem App-Store über­höhte Provi­sionen verlangt.

Apple Pay ist ein Programm für iPhones und iPads für das mobile Zahlen im Internet, aber auch im Einzel­handel. Nach einer vorläu­figen Prüfung hat die Kommis­sion nach eigenen Angaben Bedenken, dass die Geschäfts­be­din­gungen von Apple hier den Wett­be­werb verfäl­schen und die Auswahl für Verbrau­cher verrin­gern. Apple Pay sei auch die einzige Lösung für mobile Zahlungen, mit der die soge­nannte Nahfeld­kom­mu­ni­ka­tion "tap and go" von Apple-Geräten für Zahlungen in Geschäften genutzt werden könne.

"Apple legt offenbar Bedin­gungen für die Nutzung von Apple Pay in kommer­zi­ellen Apps und auf Websites fest", sagte EU-Wett­be­werbs­kom­mis­sarin Margrethe Vestager. "Apple darf den Verbrau­chern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungs­tech­no­lo­gien vorent­halten."

Streit um Kauf­op­tionen außer­halb der Apps

Zwei Verfahren der EU gegen mögliche Dominanz von Apple Zwei Verfahren der EU gegen mögliche Dominanz von Apple
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In dem zweiten Verfahren will die Kommis­sion unter anderem prüfen, ob Apples Regeln für Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wett­be­werbs­recht verstoßen. Zudem wollen die Wett­be­werbs­hüter Einschrän­kungen in den Blick nehmen, wonach App-Entwickler die Nutzer nicht über alter­na­tive und häufig güns­ti­gere Kauf­op­tionen außer­halb der Apps infor­mieren dürfen.

"Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines 'Torwäch­ters' einge­nommen", sagte Vestager. Es müsse sicher­ge­stellt werden, dass dies nicht zu Wett­be­werbs­ver­zer­rungen führe.

Der Musik­strea­ming-Markt­führer Spotify hatte im März 2019 offi­zi­elle Beschwerde bei der EU-Kommis­sion einge­reicht. Das Unter­nehmen argu­men­tierte unter anderem, es sei im Nach­teil, weil es für Abo-Abschlüsse inner­halb der iPhone-App 30 Prozent der Erlöse an Apple abgeben müsse. Der Platt­form-Betreiber selbst könne beim eigenen Strea­ming­dienst Apple Music hingegen den gesamten Betrag behalten. Auch ein E-Book- und Hörbuch-Anbieter hatte sich bei den EU-Wett­be­werbs­hü­tern über die App-Store-Regeln beschwert.

Schon vor einigen Monaten hatte sich Apple vor der EU-Kommis­sion gegen die Spotify-Vorwürfe gewehrt.

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