DVB-T

EU-Kommission: DVB-T-Förderung von Privatsendern unzulässig

Medienanstalt prüft Klage gegen Entscheidung
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Als nicht mit dem EG-Beihilferecht vereinbar stuft die Europäische Kommission die in Nordrhein-Westfalen geplante Förderung von privaten Rundfunkveranstaltern beim digitalen terrestrischen Antennenfernsehen (DVB-T) ein. Nach dem bei der Kommission im Januar 2005 angemeldeten Modell der Landesanstalt für Medien (LfM) waren für die Privaten insgesamt 6,8 Millionen Euro Fördermittel für fünf Jahre vorgesehen, mit denen die Sender einen Teil der Übertragungsentgelte decken sollten, die sie an den Betreiber des DVB-T-Netzes zu zahlen haben. Damit sollten die privaten Sendeunternehmen zum Umstieg von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung motiviert werden. Ein ähnliches Urteil fällte die EU-Kommission 2006 bereits für die DVB-T-Förderung in Berlin.

Enttäuscht, aber nicht überrascht von der EU-Entscheidung zeigte sich Norbert Schneider, Direktor der LfM: "Die Auffassung der Kommission, die Förderung von DVB-T entspreche nicht dem EU-Beihilferecht, kommt nach den Gesprächen und Anhörungen mit Vertretern der Kommission für uns nicht überraschend. Wir kennen noch nicht die genaue Begründung. Wir werden sie prüfen."

Schneider sagte weiter, die drei unterschiedlichen Wege (Kabel, Satellit und die Terrestrik) müssten unterschiedlich und jeweils differenziert behandelt werden. "Wir haben Handlungsbedarf beim Antennen-TV als dem schwächsten der Wege gesehen. Uns hindert nun womöglich die Untersagung, die Marktdurchdringung von DVB-T in der Fläche, also auch in ländlichen Regionen, durchzusetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert die flächendeckende Einführung durch Gebühren. Wir wollen nicht nur in Ballungsgebieten DVB-T. Leider ist diese Möglichkeit zunächst einmal verbaut."

Schneider: Digital-terrestrische Verbreitung weiter unterstützen

Dass nun diejenigen, die die Förderung von Anfang an verhindern wollten, Zufriedenheit zeigten, bestätige die Notwendigkeit, auch weiterhin den digitalen terrestrischen Verbreitungsweg zu unterstützen, sagte Schneider weiter. Vor allem Kabelnetzbetreiber hatten gegen die Förderung bei der EU-Kommission interveniert. Außerdem sollte die LfM-Förderung auch kleinen, unabhängigen TV-Veranstaltern zugute kommen. Die LfM bleibe deshalb bei der Auffassung, dass die Förderung von privaten Veranstaltern im Einzelfall möglich sein müsse. Im Sinne von Wettbewerbsgleichheit müsse auch der private Rundfunk in die Lage versetzt werden, an neuen Verbreitungswegen, in diesem Fall des digitalen Antennenfernsehens, teilzuhaben.

"Ohne die geplante finanzielle Förderung in Nordrhein-Westfalen durch Mittel der LfM haben private Veranstalter keine Möglichkeit, sich neben (gebührenfinanzierten) öffentlich-rechtlichen Angeboten zu behaupten", sagte Schneider. Mittel seien bislang noch nicht geflossen. Er kündigte an, auch eine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission zu prüfen.

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