Revolut: Probleme mit Lastschriften
In Deutschland hat sich der Begriff "IBAN-Diskriminierung" eingebürgert. Was bedeutet das? Wer seine Rechnung zum Beispiel bei einem Dienstleister wie Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter begleichen möchte, muss in der Regel seine Bankverbindung hinterlegen. Dabei handelt es sich um eine IBAN mit 22 Zeichen, die in Deutschland mit dem Länderkürzel DE beginnt. Analog existieren auch in anderen europäischen Ländern IBANs, diese beginnen zum Beispiel in Großbritannien mit GB oder in Irland mit IL.
Kunden von Revolut können ihre Rechnungen teilweise nicht per Lastschrift begleichen
Bild: Revolut
Und genau hier liegt das Problem: Obwohl mittlerweile mit dem SEPA-Verfahren ein einheitlicher bargeldloser Zahlungsverkehrsstandard in Europa existiert, halten sich immer noch viele Unternehmen in Deutschland nicht an die Regeln. Bedeutet konkret: SEPA-Lastschriften werden zum Beispiel in Deutschland nur von Konten eingelöst, deren IBAN mit DE beginnt. Das ist aktuell offenbar nach wie vor ein Problem für Kunden der Smartphone-Bank Revolut.
Probleme mit Versicherung
In unserem Test trat das Problem unter anderem beim Versuch auf, ein Lastschriftmandat beim Versicherer Getsafe zu hinterlegen. Dort wurde unsere britische IBAN von Revolut nicht akzeptiert, alternativ war die Abbuchung nur via der ebenfalls im Konto enthaltenen virtuellen Mastercard möglich. Interessant ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass Revolut nach dem Brexit alle EU-Konten auf eine neu gegründete Tochtergesellschaft in Litauen verlegt hat.
Dementsprechend sollten auch ältere Revolut-Konten, welche noch eine GB-IBAN tragen, nicht mehr auf eine britische Bank verweisen. Allerdings ist Getsafe offenbar kein Einzelfall. Businesskonten des Zahlungsdienstleisters SumUp akzeptierten in unserem Test die britische IBAN von Revolut ebenfalls nicht als Zahlungsempfänger, obwohl das in Euro geführte Empfängerkonto wie bereits erwähnt im SEPA-Raum und der EU liegt.
Unternehmen verstoßen gegen Wettbewerbsrecht
Sogenannte IBAN-Diskriminierungen treten vor allem in Deutschland gehäuft auf. Betroffene Nutzer sollten sich im konkreten Falle an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale wenden, dort steht auch ein entsprechendes Online-Beschwerdeformular bereit. Eventuell macht es aber Sinn, vor einer Beschwerde kurz Kontakt zum Anbieter aufzunehmen und das Problem anzusprechen.
Viele Dienstleister bieten neben der SEPA-Lastschrift mittlerweile auch andere Zahlverfahren wie PayPal, Klarna, Giropay und vor allem Kredit- und Debitkarten von Mastercard und Visa an. Dementsprechend sollte es in den meisten Fällen zumindest kurzfristig trotzdem möglich sein, beim entsprechenden Anbieter zu zahlen. Manche Dienstleister verzichten sogar vollständig auf Lastschriftzahlungen, dies gilt insbesondere für Mobilfunkanbieter wie Freenet Funk oder den Telekom-Discounter Fraenk. Dort konnte man von Beginn an seine Mobilfunkrechnung generell nur via PayPal begleichen, wobei sich mit dieser Praxis viele Kunden unzufrieden zeigten. Zumindest Fraenk hat daraufhin kürzlich das SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt.