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Umstrittene Helfer: Das müssen Sie über Blitzer-Apps wissen

Spezi­elle Warn­geräte und Smart­phones-Apps melden Blitzer, bevor man hinein­rauscht. Klingt verlo­ckend. Aber sind solche Helfer nun erlaubt oder sind sie verboten?
Von dpa /

Bei der Verwendung von Blitzer-Apps gibt es eine klare Rechtslage Bei der Verwendung von Blitzer-Apps gibt es eine klare Rechtslage
Fotos: ghazii/Pixel-Shot -fotolia-com, Montage: teltarif.de
Ein kurzer Moment der Unauf­merk­sam­keit genügt: Ruht der Blick etwa auf dem Radio statt auf der Tacho­nadel, oder hat man einfach ein Schild über­sehen, kann es schon im nächsten Moment einmal kurz rötlich aufblitzen.

Mess­sta­tionen zur Geschwin­dig­keits­über­wachung, so heißen Blitzer in Amts­deutsch, sind da gnadenlos. Sie unter­scheiden nicht zwischen Rasern und denen, die eigent­lich immer ange­passt fahren, aber viel­leicht für einen Moment abge­lenkt oder unauf­merksam waren. Jeder Geschwin­dig­keits­ver­stoß wird geahndet.

Wie dem auch sei: Es gibt Auto­fah­rerinnen und Auto­fahrer, die versu­chen, sich mit tech­nischer Hilfe vor Blit­zern zu schützen. Zum Einsatz kommen entweder soge­nannte Blitzer-Warn­geräte oder Blitzer-Apps für Smart­phones.

Jammer und Detek­toren

Bei der Verwendung von Blitzer-Apps gibt es eine klare Rechtslage Bei der Verwendung von Blitzer-Apps gibt es eine klare Rechtslage
Fotos: ghazii/Pixel-Shot -fotolia-com, Montage: teltarif.de
Kleine Warn­geräte kosten im Internet kaum mehr als 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fach­magazin "c't" unter­scheidet zwischen Stör­geräten (Jammer) und Warn­geräten auf Detektor- sowie auf GPS-Grund­lage mit Daten­bank. "Die Jammer verhin­dern eine gültige Messung, indem sie die Signale der Radar-Messung stören", erklärt Schmitz. Detek­toren reagieren auf die Wellen von Radar- oder Lidar-Mess­geräten, würden aber auch bei Weide­zäunen und vor Bahn­über­gängen gele­gent­lich ausschlagen.

"Die einfa­cheren und heute am meisten verbrei­teten Geräte hingegen arbeiten nur auf Grund­lage einer GPS-Posi­tions­erken­nung und greifen auf eine Daten­bank von Blit­zer­stand­orten zurück", sagt Schmitz. Zudem gebe es Kombi­geräte, die Wellen­detektor und Posi­tions­erken­nung verbinden. Auch wenn Kauf und Besitz der Geräte in Deutsch­land erlaubt sind, steht für den Experten fest: Sie dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.

Popu­läre Apps

Beson­ders populär seien heute Blitzer-Apps fürs Smart­phone oder fürs einge­baute Auto-Navi­gati­ons­system, sagt Schmitz. "Das Herun­ter­laden und Instal­lieren von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal." Die Apps ermit­teln wie die einfa­chen GPS-Warn­geräte die Fahr­zeug­posi­tion über GPS, greifen auf eine Koor­dinaten-Daten­bank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blit­zer­stand­orten.

"Die müssen natür­lich in der Daten­bank einge­tragen sein", sagt Schmitz. In Deutsch­land messen rund 4500 statio­näre Geschwin­dig­keits­über­wachungs­anlagen den Verkehr. Dazu kommen noch mobile Stationen sowie Radar­pis­tolen bei Poli­zei­kon­trollen.

Auto­fah­rerinnen und Auto­fahrer dürfen sich in solchen Apps ihre Strecke vor der Fahrt, und nur dann, anschauen, und sich even­tuelle Blitzer merken, erklärt Peter Schmitz. "Das ist legal und erlaubt."

Anders auch hier, wenn man unter­wegs ist: "Auto­fahrer dürfen während der Fahrt keine Warn-Apps auf ihrem Smart­phone oder Blitzer-Warner benutzen", sagt Uwe Lenhart, Fach­anwalt für Straf- und Verkehrs­recht in Frank­furt am Main. Denn laut Para­graph 23 Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) darf ein Fahr­zeug­führer kein tech­nisches Gerät betreiben oder betriebs­bereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrs­über­wachungs­maß­nahmen anzu­zeigen oder zu stören.

Betriebs­bereit ist verboten

"Eine bereits instal­lierte Warn-App darf zwar auf dem Smart­phone gespei­chert, jedoch nicht betriebs­bereit sein", erklärt Lenhart. Betriebs­bereit bedeutet im Fall einer Verkehrs­kon­trolle, dass die App aktiv ist. Das Ober­lan­des­gericht Celle etwa hatte 2015 entschieden, dass der Verbots­tat­bestand erfüllt ist, "wenn ein Fahr­zeug­führer während der Fahrt ein Mobil­telefon betriebs­bereit mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App instal­liert und diese App während der Fahrt aufge­rufen ist."

Eine Zuwi­der­hand­lung wird mit 75 Euro Geld­buße und einem Punkt in Flens­burg geahndet. Haben die Fahrerin oder der Fahrer das Handy in der Hand oder hat es eine Poli­zistin oder ein Poli­zist dort kurz vorher gesehen, wird es teurer, weil Smart­phones in der Hand während der Fahrt ja gene­rell tabu sind. In diesem Fall wird das Vergehen mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flens­burg bestraft.

Bei einer Poli­zei­kon­trolle gilt: "Auto­fahrer sollten Ruhe bewahren und freund­lich bleiben, das verkürzt meist die Prozedur", rät Verkehrs­anwalt Lenhart. "Sie sollten außerdem so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reden. Sofern ihnen ein konkreter Vorwurf gemacht wird, sollten sie sich zur Sache nicht äußern, sondern nur ihre Perso­nalien mitteilen." Zudem weist Jurist Lenhart darauf hin, dass sich die Pflichten des StVO-Para­gra­phen 23 an den Fahr­zeug­führer, aber nicht an den Beifahrer rich­teten.

Mit dem Smart­phone in der Kontrolle

Bei einer Poli­zei­kon­trolle dürfen die Beam­tinnen und Beamte nach dem Smart­phone fragen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Warn-App benutzt wird, erklärt der Verkehrs­rechts­anwalt Uwe Lenhart. Sie seien bei einem Anfangs­ver­dacht auch berech­tigt, das Smart­phone zu über­prüfen und sogar Apps zu löschen.

"Auto­fahrer müssen zwar nicht einen even­tuellen Sperr­code heraus­geben, die Polizei kann aber unter Umständen im Gegenzug das Gerät beschlag­nahmen", so Lenhart. Kommt es wirk­lich hart auf hart, muss die Auto­fah­rerin oder der Auto­fahrer abwägen, ob sie oder er das in Kauf nimmt oder das Smart­phone entsperrt, um der Poli­zistin oder dem Poli­zisten Einsicht zu gewähren.

Bei Auto­her­stel­lern lassen sich mehr und mehr Funk­tionen des Fahr­zeugs per Handy bedienen. Wie das funk­tio­niert, lesen Sie in einer weiteren News.

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