Themenspezial: Verbraucher & Service Preiserhöhung

Tele-Columbus-Marke Cablesurf zwingt Kunden in teurere Tarife

Das Geschäftsgebaren der Tele-Columbus-Gruppe mit Preiserhöhungen für Kabel-Internet-Kunden wird nun offenbar auch bei der Marke Cablesurf weitergeführt. Ein betroffener Kunde soll nun knapp 48 Prozent mehr bezahlen als bisher.
Von

Tele-Columbus-Marke Cablesurf zwingt Kunden in teurere Tarife Tele-Columbus-Marke Cablesurf zwingt Kunden in teurere Tarife
Bild: Cablesurf / Pepcom GmbH
Die Tele-Columbus-Gruppe hat in den vergangenen Monaten immer wieder versucht, ihren Bestandskunden teurere Tarife aufzuzwingen. Bislang davon betroffen waren Kabel-Internet-Kunden direkt bei Tele Columbus, aber auch bei der Tochtergesellschaft Primacom. Der Konzern wurde von Verbraucherschützern wegen der Masche abgemahnt - als Kompromiss konnten Kunden, die Widerspruch eingelegt hatten, ihren Alt-Vertrag zu den bisherigen Konditionen behalten.

Dasselbe Spiel wiederholt sich nun offenbar bei der Pepcom GmbH und deren Kabelmarke Cablesurf. Tele Columbus hat am 13. September 2015 Pepcom übernommen. Die im vergangenen November angekündigte Integration von Pepcom äußert sich nun offenbar darin, dass Cablesurf das Geschäftsgebaren der Tele-Columbus-Gruppe übernimmt und seinen Kunden teurere Tarife aufzwingt.

Das schreibt Cablesurf an die Kunden

Tele-Columbus-Marke Cablesurf zwingt Kunden in teurere Tarife Tele-Columbus-Marke Cablesurf zwingt Kunden in teurere Tarife
Bild: Cablesurf / Pepcom GmbH
Ein teltarif.de-Leser, der Kunde bei Cablesurf ist, scannte seinen von Cablesurf (Kabel&Medien-Service Unterföhring) erhaltenen Brief ein und sandte ihn an unsere Redaktion. Das Schreiben erinnert stark an die von Tele Columbus und Primacom versandten Schreiben zu den damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden. In dem Brief heißt es:

Wichtige Informationen zu Ihrem Internet-Vertrag - handeln Sie jetzt! Sehr geehrter Herr [...], Ihr bisheriger Tarif Cablesurf 6000 wird ab dem 01.10.2016 nicht mehr angeboten. Sie können mit dem angegebenen Wechselcode bis zum 31.07.2016 ohne Erhebung von Wechselkosten eine Umstellung auf den neuen Zieltarif 2er-Kombi 20 vornehmen.

Anschließend werden dem Kunden die vermeintlichen Vorteile des neuen Tarifs angepriesen und es wird eine Webseite genannt, wo der Kunde unter Angabe eines Wechselcodes und seiner Kundennummer schon zum 01.08. auf den neuen Tarif wechseln kann. Der Kunde kann auch in einen 3er-Kombi-Tarif wechseln und in den ersten drei Monaten HDTV ohne Zusatzkosten nutzen. Auf der Rückseite des Schreibens sind die Konditionen des "Zieltarifs" 2er-Kombi 20 aufgeführt.

Diese Mängel enthält das Schreiben

Der betroffene Kunde bezahlte bisher für seinen Tarif Cablesurf 6000 inklusive Cablefon monatlich 16,90 Euro. Für den neuen "Zieltarif" 2er-Kombi 20 soll er nach der Umstellung 24,99 Euro pro Monat bezahlen. Die 2er-Kombi 20 beinhaltet einen Downstream von 20 MBit/s, einen Upstream von 1 MBit/s, eine Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz sowie die Miete des Kabelmodems. Das ist eine Preiserhöhung um knapp 48 Prozent. Entscheidet sich der Kunde für die 3er-Kombi inklusive HDTV, zahlt er nach den drei Testmonaten nochmals 5 Euro mehr, also 29,99 Euro. Die Preiserhöhung würde in diesem Fall satte 77 Prozent betragen.

Nur im Kleingedruckten weist Cablesurf den Kunden darauf hin, dass mit der Umstellung eine neue Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten beginnt. Wer den 20-MBit/s-Tarif als Neukunde auf der Webseite bucht, zahlt in den ersten 10 Monaten der Laufzeit nur 14,95 Euro und hat eine dreimonatige Kündigungsfrist - dieses Angebot wurde unserem Kunden in dem Schreiben allerdings nicht gewährt. Die 12-monatige Mindestvertragslaufzeit wird bei Neukunden von Cablesurf nirgends verlangt, der Provider schreibt in der Werbung: "Kein Risiko. Ohne lange Mindestvertragslaufzeiten". Für den 400-MBit/s-Tarif gilt regulär eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit, alle anderen Cablesurf-Tarife haben eine dreimonatige Mindestvertragslaufzeit und sind danach monatlich kündbar.

Das Schreiben an unseren Leser enthält keinerlei Hinweise darauf, was passiert, wenn der Kunde nicht reagiert. Dem Kunden wird nicht mitgeteilt, ob er seinen alten Vertrag im Falle eines Widerspruchs behalten kann oder ob er in jedem Fall zwangsumgestellt wird. Auch vom Recht auf Widerspruch gegen die Preiserhöhung oder auf außerordentliche Kündigung ist in dem Schreiben nichts zu lesen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Cablesurf möglichst viele Kunden dazu bewegen will, die Umstellung selbst auf der Webseite vorzunehmen, da dies dann eine direkte Willenserklärung des Kunden darstellen würde - der Kunde wäre in diesem Fall mit der Preiserhöhung und Umstellung seines Anschlusses einverstanden. In den AGB von Cablesurf heißt es:

KNB [= der Kabelnetzbetreiber] kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste ändern, indem die Änderungen dem Kunden im Einzelnen schriftlich mitgeteilt werden. Die Änderungen treten einen Monat nach deren Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Die Monatsfrist läuft nur, wenn der Kunde in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht hingewiesen worden ist.

Immerhin hat Cablesurf die Änderung rund dreieinhalb Monate vor der Wirksamwerdung am 01.10. mitgeteilt. Die knapp zweiwöchige Ankündigungsfrist bei Tele Columbus vor einem Jahr war von Verbraucherschützern stark kritisiert worden. Wer mit dem aktuellen Prozedere bei Cablesurf nicht einverstanden ist, sollte keineswegs das Wechselangebot annehmen, sondern der Preiserhöhung schriftlich widersprechen und eine Fortführung des alten Vertrags - wie bei Primacom - verlangen. Allerdings besteht dann die Möglichkeit, dass Cablesurf das Vertragsverhältnis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigt. Betroffene Kunden können sich auch an die Verbraucherzentrale ihres Wohnortes wenden.

Auf eine Bitte um Stellungnahme zu dem Vorfall hat Cablesurf bislang nicht reagiert. In einem Editorial haben wir uns mit den aktuellen Preiserhöhungen im Kabelmarkt und der Rechtslage beschäftigt.