Onlineshopping

"Dropshipping": Wenn der Onlinehändler liefern lässt

Längst nicht jeder Betreiber eines Online­shops hat auch ein eigenes Lager. Das wäre viel­leicht nicht weiter wichtig, wenn es nicht oft Konse­quenzen für Käufe­rinnen und Käufer hätte.
Von dpa /

Es gibt Händler im Netz, die die Ware nicht selbst aus eigenen Lager­beständen verschi­cken, sondern von Dritten liefern lassen. Dieses soge­nannte Stre­cken­geschäft (Dropship­ping) kann für Käufe­rinnen und Käufer aber lange Liefer­zeiten und Unklar­heiten bezüg­lich des Ansprech­part­ners bei Fragen oder Problemen bedeuten, warnt das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum (EVZ). Teils drohten auch schlechte Produkt­qua­lität bezie­hungs­weise keine EU-konforme Ware.

Unab­hängig davon, ob der Händler in Deutsch­land oder im EU-Ausland sitzt: Grund­sätz­lich unter­liegen Stre­cken­geschäfte denselben Rege­lungen wie das klas­sische soge­nannte Lager­geschäft, bei dem die Ware aus dem eigenen Bestand gelie­fert wird. Das bedeutet etwa, dass man euro­paweit von seinem 14-tägigen Wider­rufs­recht Gebrauch machen kann - theo­retisch.

Widerruf schwer bis unmög­lich

Dropshipping: Wenn Onlinehändler ihre Ware nicht aus eigenen Lagerbeständen verschicken Dropshipping: Wenn Onlinehändler ihre Ware nicht aus eigenen Lagerbeständen verschicken
Bild: picture alliance/dpa | Christin Klose
Prak­tisch erschweren Stre­cken­geschäfte einen Widerruf aber oftmals oder machen ihn faktisch sogar unmög­lich, erklärt das EVZ. Das gilt insbe­son­dere dann, wenn der tatsäch­liche Liefe­rant außer­halb der EU sitzt. In diesem Fall könne es auch schnell zu langen Liefer­zeiten und hohen Rück­sen­dekosten kommen.

Dropship­ping ist den Angaben zufolge nicht kenn­zeich­nungs­pflichtig und nicht immer gleich zu erkennen. Oft werde die Versand-Konstel­lation erst klar, wenn die Sendung ankommt und als Absender eine andere Adresse als die des Verkäu­fers auf dem Paket steht.

Wohin gehen die Retouren?

Natür­lich kann man vor einer Bestel­lung versu­chen, die Rück­sen­deadresse heraus­zufinden. Ist die in der Wider­rufs­beleh­rung nicht ange­geben, wird sie nur auf Nach­frage mitge­teilt, und liegt sie außer­halb der EU, handelt es sich meist um Dropship­ping.

Wie der Brief­ver­sand über GMX und Web.de funk­tio­niert, lesen Sie im ausführ­lichen Test.

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