EuGH: Kein Weiterverkauf gebrauchter E-Books
Tom Kabinet verliert vor dem EuGH
Logo: Tom Kabinet, Montage: teltarif.de
Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs nicht weiterverkauft werden. Nach EU-Recht
handele es sich dabei um eine "öffentliche Wiedergabe", für die es
die Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter
heute (Rechtssache C-263/18). Der Börsenverein des Deutschen
Buchhandels wertete das Urteil als großen Erfolg.
Tom Kabinet verliert vor dem EuGH
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Hintergrund ist das Geschäftsmodell des niederländischen Unternehmens
Tom Kabinet, das einen Online-Marktplatz für "gebrauchte" E-Books
betreibt. Kunden, die hier ein Buch gekauft haben, werden von Tom
Kabinet dazu aufgefordert, es nach der Lektüre an das Unternehmen
zurück zu verkaufen und das eigene Exemplar zu löschen. Im Gegenzug
erhalten sie eine Gutschrift. Niederländische Verlegerverbände hatten
dagegen geklagt.
Angemessene Vergütung
Das oberste EU-Gericht gab ihnen nun Recht. Es argumentierte, das Interesse der Rechteinhaber, angemessen vergütet zu werden, würde durch das fragliche Vorgehen deutlich stärker beeinträchtigt als im Fall gedruckter Bücher. Der Zustand digitaler Kopien werde durch den Gebrauch schließlich nicht schlechter. Auf dem Second-Hand-Markt seien sie folglich perfekter Ersatz für neue Exemplare.
Die Richter begründeten ihr Urteil zudem damit, dass es nicht entscheidend sei, wie viele Personen gleichzeitig Zugang zu einem Werk hätten. Vielmehr müsse ebenso berücksichtigt werden, wie viele Menschen ein Buch nacheinander lesen könnten. Diese Zahl sei im vorliegenden Fall erheblich.
"Die deutliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urheberrecht", sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Kreativschaffende seien auf angemessene Vergütung angewiesen. Das Urteil ermögliche "Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten", von denen letztlich auch die Verbraucher profitierten.
Auch in Deutschland gab es vor einigen Jahren ein ähnliches Urteil: E-Book-Anbieter dürfen Weiterverkauf verbieten.
Aktuelle E-Book-Reader zeigen wir Ihnen in einer Übersicht.