Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

EuGH: Kein Weiterverkauf gebrauchter E-Books

Darf ein E-Book genauso wie ein gedrucktes Buch gebraucht im Internet verkauft werden? Darüber gab es Streit - nun hat der EuGH entschieden.
Von dpa /

Tom Kabinet verliert vor dem EuGH Tom Kabinet verliert vor dem EuGH
Logo: Tom Kabinet, Montage: teltarif.de
Gele­sene E-Books dürfen nach einem Urteil des Euro­päischen Gerichts­hofs nicht weiter­verkauft werden. Nach EU-Recht handele es sich dabei um eine "öffent­liche Wieder­gabe", für die es die Erlaubnis des Urhe­bers bedürfe, urteilten die Luxem­burger Richter heute (Rechts­sache C-263/18). Der Börsen­verein des Deut­schen Buch­handels wertete das Urteil als großen Erfolg.

Tom Kabinet verliert vor dem EuGH Tom Kabinet verliert vor dem EuGH
Logo: Tom Kabinet, Montage: teltarif.de
Hinter­grund ist das Geschäfts­modell des nieder­ländi­schen Unter­nehmens Tom Kabinet, das einen Online-Markt­platz für "gebrauchte" E-Books betreibt. Kunden, die hier ein Buch gekauft haben, werden von Tom Kabinet dazu aufge­fordert, es nach der Lektüre an das Unter­nehmen zurück zu verkaufen und das eigene Exem­plar zu löschen. Im Gegenzug erhalten sie eine Gutschrift. Nieder­ländi­sche Verle­gerver­bände hatten dagegen geklagt.

Ange­messene Vergü­tung

Das oberste EU-Gericht gab ihnen nun Recht. Es argu­mentierte, das Inter­esse der Rech­teinhaber, ange­messen vergütet zu werden, würde durch das frag­liche Vorgehen deut­lich stärker beein­träch­tigt als im Fall gedruckter Bücher. Der Zustand digi­taler Kopien werde durch den Gebrauch schließ­lich nicht schlechter. Auf dem Second-Hand-Markt seien sie folg­lich perfekter Ersatz für neue Exem­plare.

Die Richter begrün­deten ihr Urteil zudem damit, dass es nicht entschei­dend sei, wie viele Personen gleich­zeitig Zugang zu einem Werk hätten. Viel­mehr müsse ebenso berück­sich­tigt werden, wie viele Menschen ein Buch nach­einander lesen könnten. Diese Zahl sei im vorlie­genden Fall erheb­lich.

"Die deut­liche Entschei­dung des Euro­päischen Gerichts­hofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urhe­berrecht", sagte Alex­ander Skipis, Haupt­geschäfts­führer des Börsen­vereins des Deut­schen Buch­handels. Krea­tivschaf­fende seien auf ange­messene Vergü­tung ange­wiesen. Das Urteil ermög­liche "Verlagen und Händ­lern, weiter an inno­vativen Geschäfts­modellen mit digi­talen Medien zu arbeiten", von denen letzt­lich auch die Verbrau­cher profi­tierten.

Auch in Deutsch­land gab es vor einigen Jahren ein ähnli­ches Urteil: E-Book-Anbieter dürfen Weiter­verkauf verbieten.

Aktu­elle E-Book-Reader zeigen wir Ihnen in einer Über­sicht.

Mehr zum Thema E-Book