Update-Pflicht: Neues Gesetz für Kauf digitaler Produkte
Gesetzes-Marathon im Deutschen Bundestag zum Abschluss der Legislaturperiode
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Bei Geräten mit digitalen Elementen wie Tablets oder
Smartwatches gilt künftig wie geplant eine Update-Pflicht. Ein Gesetz, das der
Bundestag heute früh verabschiedet hat, verpflichtet den
Anbieter zur regelmäßigen Aktualisierung seines Produkts. Die
Regelungen gelten auch für reine Digitalprodukte wie Apps, E-Books
oder Streamingdienste. Damit sollen die Funktionsfähigkeit und die
IT-Sicherheit der erworbenen Geräte und Dienstleistungen langfristig
gewährleistet bleiben.
Für welchen Zeitraum die Update-Pflicht gilt, ist allerdings nicht ausdrücklich festgeschrieben. Im Gesetz ist nur von einem Zeitraum die Rede, die der Kunde "aufgrund der Art und des Zwecks" des erworbenen Geräts erwarten könne.
Klare Verpflichtungen statt Einzelfallentscheidungen
Gesetzes-Marathon im Deutschen Bundestag zum Abschluss der Legislaturperiode
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Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte, mit den neuen
Regelungen schaffe man "Rechtssicherheit und Durchblick im dichten
Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen". "Damit
machen wir das Vertragsrecht fit für die Zukunft."
Experten werteten die Auswirkungen als weitreichend: "Das Gesetz ist eine digitale Revolution", sagte Kristina Schreiber, Spezialistin für IT-Recht und Digitalisierung in der Wirtschaftskanzlei Loschelde. "Mit dem neuen digitalen Vertragsrecht kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte in unser Bürgerliches Gesetzbuch." Damit sei nun Rechtssicherheit für Anbieter und Verbraucher gegeben. Gleichzeitig seien auch die Pflichten der Anbieter digitaler Produkte klar geregelt - und nicht mehr abhängig von Einzelfallentscheidungen.
Als "wirklich revolutionär" wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persönliche Daten als Währung anerkenne. "Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbraucher mit Daten oder Geld bezahlen." Beide Fälle würden auch im Gesetz gleich behandelt. "Daraus erwächst natürlich eine enorme Kontrollmöglichkeit durch den Verbraucherschutz einerseits, und die Anbieter müssen jetzt reagieren."
Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher ferner im Fall eines beschädigten Produkts. Bislang wurde nur sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass das Produkt bereits beim Kauf fehlerhaft war. In Zukunft gilt hingegen zwölf Monate lang grundsätzlich die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
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