Beschlossen

Update-Pflicht: Neues Gesetz für Kauf digitaler Produkte

Immer mehr Unter­nehmen bieten digi­tale Produkte an. Das Bürger­liche Gesetz­buch (BGB) regelte bislang aber fast ausschließ­lich den Umgang mit analogen Dingen. Ein neues Gesetz soll nun die Rege­lungen des BGB in das digi­tale Zeit­alter führen.
Von dpa /

Gesetzes-Marathon im Deutschen Bundestag zum Abschluss der Legislaturperiode Gesetzes-Marathon im Deutschen Bundestag zum Abschluss der Legislaturperiode
Bild: dpa
Bei Geräten mit digi­talen Elementen wie Tablets oder Smart­wat­ches gilt künftig wie geplant eine Update-Pflicht. Ein Gesetz, das der Bundestag heute früh verab­schiedet hat, verpflichtet den Anbieter zur regel­mäßigen Aktua­lisie­rung seines Produkts. Die Rege­lungen gelten auch für reine Digi­tal­pro­dukte wie Apps, E-Books oder Strea­ming­dienste. Damit sollen die Funk­tions­fähig­keit und die IT-Sicher­heit der erwor­benen Geräte und Dienst­leis­tungen lang­fristig gewähr­leistet bleiben.

Für welchen Zeit­raum die Update-Pflicht gilt, ist aller­dings nicht ausdrück­lich fest­geschrieben. Im Gesetz ist nur von einem Zeit­raum die Rede, die der Kunde "aufgrund der Art und des Zwecks" des erwor­benen Geräts erwarten könne.

Klare Verpflich­tungen statt Einzel­fall­ent­schei­dungen

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Der rechts- und verbrau­cher­poli­tische Spre­cher der CDU/CSU-Bundes­tags­frak­tion, Jan-Marco Luczak, sagte, mit den neuen Rege­lungen schaffe man "Rechts­sicher­heit und Durch­blick im dichten Dschungel von digi­talen Produkten und Dienst­leis­tungen". "Damit machen wir das Vertrags­recht fit für die Zukunft."

Experten werteten die Auswir­kungen als weit­rei­chend: "Das Gesetz ist eine digi­tale Revo­lution", sagte Kris­tina Schreiber, Spezia­listin für IT-Recht und Digi­tali­sie­rung in der Wirt­schafts­kanzlei Losch­elde. "Mit dem neuen digi­talen Vertrags­recht kommen moderne Rege­lungen für alle digi­talen Produkte in unser Bürger­liches Gesetz­buch." Damit sei nun Rechts­sicher­heit für Anbieter und Verbrau­cher gegeben. Gleich­zeitig seien auch die Pflichten der Anbieter digi­taler Produkte klar gere­gelt - und nicht mehr abhängig von Einzel­fall­ent­schei­dungen.

Als "wirk­lich revo­lutionär" wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persön­liche Daten als Währung aner­kenne. "Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbrau­cher mit Daten oder Geld bezahlen." Beide Fälle würden auch im Gesetz gleich behan­delt. "Daraus erwächst natür­lich eine enorme Kontroll­mög­lich­keit durch den Verbrau­cher­schutz einer­seits, und die Anbieter müssen jetzt reagieren."

Recht­lich besser gestellt werden Verbrau­cher ferner im Fall eines beschä­digten Produkts. Bislang wurde nur sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass das Produkt bereits beim Kauf fehler­haft war. In Zukunft gilt hingegen zwölf Monate lang grund­sätz­lich die Vermu­tung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Die Sicher­heit und Aktua­lität von Smart­phones wird mit Updates reali­siert. Wir sagen Ihnen, welche Smart­phones gute Chancen haben, lange versorgt zu werden.

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