Themenspezial: Verbraucher & Service Bundestag

Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet

Das Gesetz für faire Verbrau­cher­ver­träge wurde nun mit Ände­rungen im Bundestag verab­schiedet. Die Verkür­zung auf ein Jahr Höchst-Lauf­zeit kommt zwar nicht, eine Vertrags-Kündi­gung wird aber einfa­cher.
Von dpa /

Ministerin Lambrecht im Deutschen Bundestag Ministerin Lambrecht im Deutschen Bundestag
Bild: dpa
Die Vertrags­lauf­zeiten für Handy­tarife, Strea­ming­dienste oder Fitness­stu­dios werden gesetz­lich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleich­tern.

Der Bundestag hat heute früh ein entspre­chendes Gesetz verab­schiedet, das Verbrau­chern auch die Kündi­gung ihrer Verträge erleich­tern soll.

Verkür­zung auf ein Jahr vom Tisch

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"Lange Vertrags­lauf­zeiten und lange Kündi­gungs­fristen beschränken die Wahl­frei­heit der Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher und hindern sie an einem Wechsel zu attrak­tiveren und preis­güns­tigeren Ange­boten", erklärte Justiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD).

Vor einer grund­sätz­lichen Verkür­zung der Vertrags­lauf­zeiten auf ein Jahr, die in dem Gesetz­gebungs­ver­fahren zwischen­zeit­lich erwogen wurde, nahm die schwarz-rote Koali­tion aber Abstand. Wie schon nach geltendem Recht kann eine Mindest­ver­trags­lauf­zeit von bis zu zwei Jahren grund­sätz­lich auch in Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen verein­bart werden, ohne dies an weitere Voraus­set­zungen zu binden. Zum Schutz der Verbrau­cher würden aber stren­gere Rege­lungen für die auto­mati­sche Verlän­gerung von Verträgen getroffen, erklärte Jan-Marco Luczak, der rechts­poli­tische Spre­cher der Unions­frak­tion.

Eine auto­mati­sche Verlän­gerung von befris­teten Verträgen soll demnach nur noch sehr einge­schränkt möglich sein. Verlän­gerungs­klau­seln seien nur noch wirksam, wenn sie die Verlän­gerung des Vertrags auf unbe­stimmte Zeit vorsehen und dem anderen Vertrags­teil ein vertrag­liches Kündi­gungs­recht einräumen, erklärte Luczak. Das vertrag­liche Kündi­gungs­recht müsse so gestaltet sein, dass der andere Vertrags­teil den Vertrag jeder­zeit mit einer Frist von höchs­tens einem Monat durch seine Kündi­gung beenden könne.

Noch immer werden bei 1&1 Verträge derge­stalt verlän­gert, dass sie ab dem Verlän­gerungs­datum länger als 24 Monate laufen. Nach diversen Leser­fällen gelobt 1&1 nun Besse­rung.

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