Themenspezial: Verbraucher & Service Cookies

Gesetz soll Umgang mit Cookie-Anfragen vereinfachen

Wer erst­malig eine Webseite besucht, wird in der Regel gefragt, ob Cookies gespei­chert werden dürfen. Einwil­ligungs­manager könnten das verein­fachen.
Von dpa /

Ein neues Gesetz soll den Umgang mit Daten-Anfragen verein­fachen und zudem das digi­tale Erbe sichern. Ein Kern­punkt ist die Idee zentra­lisierter Bereiche auf Geräten zu haben, in denen Nutzer an einem Ort über den Zugang zu ihren Infor­mationen entscheiden können.

Im Moment taucht vor allem beim ersten Besuch jeder Website zunächst ein Banner mit einer Anfrage zur Spei­che­rung von Cookies auf, der viele Nutzer einfach schnell zustimmen.

Cookies: Nutzer in Europa müssen erst zustimmen

Cookies sind kleine Dateien, die eine Website auf Geräten ablegen kann Cookies sind kleine Dateien, die eine Website auf Geräten ablegen kann
Bild: picture alliance/dpa | Bernd Weissbrod
Der Bundestag nahm das Gesetz zur Rege­lung des Daten­schutzes und des Schutzes der Privat­sphäre in der Tele­kom­muni­kation und bei Tele­medien (TTDSG) mit den Stimmen der Regie­rungs­koali­tion an. Die Einwil­ligungs­manager zur Daten­ver­wal­tung dürften aber noch auf sich warten lassen: Details müssten noch mit Verord­nungen ausge­staltet werden, schränkte der SPD-Abge­ord­nete Falko Mohrs ein.

Manuel Höferlin von der FDP verwies zugleich darauf, dass Cookies bei der Daten­samm­lung im Netz schon lange nicht mehr erste Wahl seien. Cookies sind kleine Dateien, die eine Website auf Geräten ablegen kann. Dank ihnen kann der Anbieter zum Beispiel erkennen, ob jemand die Seite schon einmal besucht hat. Sie können aber auch dazu verwendet werden, Akti­vitäten der Nutzer für Werbe­zwecke nach­zuver­folgen. In Europa muss man die Nutzer um ausdrück­liche Erlaubnis bitten, bevor man Cookies plat­ziert.

Kritik an Einwil­ligungs­mana­gern

Der Zentral­ver­band der Werbe­wirt­schaft kriti­sierte das Vorhaben, weil damit die Einwil­ligungs­manager die Bezie­hung zwischen Inter­net­ange­boten und Nutzer über­nehmen würden. "Es ist ein fataler Schritt in die falsche Rich­tung." Es sei nicht nach­voll­ziehbar, jeder Webseite die Daten­ver­arbei­tung ohne Einwil­ligung der Nutzer zu verbieten - und zugleich "fest­zulegen, dass Einwil­ligungen von Webseiten faktisch nicht mehr abge­fragt und erteilte Einwil­ligungen nicht mehr genutzt werden können".

Mit dem Gesetz wird auch fest­geschrieben, dass das Fern­mel­dege­heimnis dem Erben nicht entge­gen­steht. Damit fällt eine Hürde für die Erbschaft zum Beispiel bei Online-Accounts.

Mit den Stimmen der Koali­tion macht der Bundestag auch den Weg frei für die neuen Regeln für Urheber, Pres­sever­lage, Platt­form­betreiber und Internet-Nutzer. Einige Details bleiben umstritten. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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