Gesetz soll Umgang mit Cookie-Anfragen vereinfachen
Ein neues Gesetz soll den Umgang mit Daten-Anfragen vereinfachen und zudem das digitale Erbe sichern. Ein Kernpunkt ist die Idee zentralisierter Bereiche auf Geräten zu haben, in denen Nutzer an einem Ort über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.
Im Moment taucht vor allem beim ersten Besuch jeder Website zunächst ein Banner mit einer Anfrage zur Speicherung von Cookies auf, der viele Nutzer einfach schnell zustimmen.
Cookies: Nutzer in Europa müssen erst zustimmen
Cookies sind kleine Dateien, die eine Website auf Geräten ablegen kann
Bild: picture alliance/dpa | Bernd Weissbrod
Der Bundestag nahm das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des
Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
(TTDSG) mit den Stimmen der Regierungskoalition an. Die
Einwilligungsmanager zur Datenverwaltung dürften aber noch auf sich
warten lassen: Details müssten noch mit Verordnungen ausgestaltet
werden, schränkte der SPD-Abgeordnete Falko Mohrs ein.
Manuel Höferlin von der FDP verwies zugleich darauf, dass Cookies bei der Datensammlung im Netz schon lange nicht mehr erste Wahl seien. Cookies sind kleine Dateien, die eine Website auf Geräten ablegen kann. Dank ihnen kann der Anbieter zum Beispiel erkennen, ob jemand die Seite schon einmal besucht hat. Sie können aber auch dazu verwendet werden, Aktivitäten der Nutzer für Werbezwecke nachzuverfolgen. In Europa muss man die Nutzer um ausdrückliche Erlaubnis bitten, bevor man Cookies platziert.
Kritik an Einwilligungsmanagern
Der Zentralverband der Werbewirtschaft kritisierte das Vorhaben, weil damit die Einwilligungsmanager die Beziehung zwischen Internetangeboten und Nutzer übernehmen würden. "Es ist ein fataler Schritt in die falsche Richtung." Es sei nicht nachvollziehbar, jeder Webseite die Datenverarbeitung ohne Einwilligung der Nutzer zu verbieten - und zugleich "festzulegen, dass Einwilligungen von Webseiten faktisch nicht mehr abgefragt und erteilte Einwilligungen nicht mehr genutzt werden können".
Mit dem Gesetz wird auch festgeschrieben, dass das Fernmeldegeheimnis dem Erben nicht entgegensteht. Damit fällt eine Hürde für die Erbschaft zum Beispiel bei Online-Accounts.
Mit den Stimmen der Koalition macht der Bundestag auch den Weg frei für die neuen Regeln für Urheber, Presseverlage, Plattformbetreiber und Internet-Nutzer. Einige Details bleiben umstritten. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.