Datennutzung

Smarte Geräte & Autos: EU will bessere Nutzung von Daten

Wind­räder, Kaffee­maschinen, Autos - sie alle erzeugen Daten. Doch wie können diese Infor­mationen möglichst sinn­voll genutzt werden? Die EU will den Daten­schatz zugäng­licher machen - und gleich­zeitig besser vor Miss­brauch schützen.
Von dpa /

Daten von modernen Autos, vernetzten Haus­halts­geräten und Indus­trie­anlagen wie Wind­rädern sollen in Europa künftig besser genutzt werden. Unter­händler von EU-Staaten und Euro­papar­lament einigten sich in der Nacht zum Mitt­woch auf ein entspre­chendes Daten­gesetz. Es soll recht­liche, wirt­schaft­liche und tech­nische Fragen zum Zugang von Daten klären.

Bislang ist häufig unklar, wer was mit den Daten tun darf, die bei der Nutzung einer Spül­maschine oder einer Indus­trie­maschine mit Inter­net­zugang entstehen. In anderen Fällen sehen die Verträge vor, dass alle Daten vom Hersteller genutzt werden dürfen.

Wer könnte von der Daten­nut­zung profi­tieren?

Smarte Geräte wie Kaffeemaschinen und Kühlschränke produzieren Daten Smarte Geräte wie Kaffeemaschinen und Kühlschränke produzieren Daten
Foto: teltarif.de
Die EU-Kommis­sion nannte bei ihrem Vorschlag für das Daten­gesetz im vergan­genen Jahr das Beispiel eines Auto­besit­zers, der künftig entscheiden können soll, ob Daten mit seiner Versi­che­rung geteilt werden. Daten­sets vieler Nutzer könnten demnach auch zur Entwick­lung neuer digi­taler Dienste beitragen. Verbrau­cher könnten zudem davon profi­tieren, dass Repa­raturen und Ersatz­teile durch neue Anbieter besser und güns­tiger werden.

Auch Fabriken, land­wirt­schaft­liche Betriebe und Bauun­ter­nehmen könnten einen Nutzen daraus ziehen. Die EU-Kommis­sion sagt durch die Echt­zeit-Analyse von Daten Einspa­rungen von 10 bis 20 Prozent im Verkehrs-, Gebäude- und Indus­trie­sektor bis 2025 voraus.

Verbrau­cher sollen mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen

Parla­ment und Mitglieds­staaten einigten sich nun darauf, künftig Schutz­maß­nahmen gegen rechts­wid­rige Daten­über­mitt­lung durch Cloud-Anbieter zu ergreifen. Außerdem sollen Verbrau­cher und Unter­nehmer mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Gleich­zeitig soll ein Daten­markt geschaffen und mehr daten­gesteu­erte Inno­vation möglich werden. Zudem würde Behörden in Ausnah­mefällen wie bei Hoch­was­ser­kata­stro­phen oder Wald­bränden der Zugriff auf Daten gestattet, die in Besitz der Privat­wirt­schaft sind.

Ange­lika Niebler von der CSU bezeich­nete die Eini­gung als "Meilen­stein der euro­päi­schen Digi­tal­gesetz­gebung". Dadurch werde es leichter, nicht-perso­nen­bezo­gene Daten zu teilen. Dies wiederum schaffe mehr Wett­bewerb, da sich rund um Daten neue Geschäfts­felder entwi­ckeln könnten.

Nach Angaben des deut­schen Euro­paab­geord­neten Damian Boese­lager von der Partei Volt wird mit dem Gesetz auch gere­gelt, dass die Eigen­tümer von mit dem Internet verbun­denen Geräten das Recht haben, die von ihren Geräten gesam­melten Daten zu Geld zu machen. Die Gerä­tean­bieter sollen demnach Daten gesam­melt anbieten können. Der Eigen­tümer eines Wind­rades könnte so zum Beispiel die von seiner Anlage regis­trierten Wind­daten teilen, der Anla­gen­bauer hingegen die von allen Wind­rädern gesam­melten Daten. Insge­samt sollen so Daten­handel und Daten­nut­zung ange­kur­belt werden.

In einer weiteren Meldung zum Thema Verbrau­cher lesen Sie: Nach Kündi­gungs­button kommt nun der Wider­rufs-Button.

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