Handy-Zahlungssystem

Apple Pay und iPhone-NFC-Nutzung: Bundestag greift durch

Die Regie­rung will mit einer neuen Rege­lung gerin­gere Entgelte für Banken bei der Verwen­dung des iPhone-NFC-Chips erwirken. Apple Pay ist aufgrund der teuren NFC-Gebühren momentan attrak­tiver.
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Apple Pay in seiner jetzigen Form und der Umgang mit dem iPhone-NFC ernten vom Bundestag Kritik. Man nutze weiterhin eine mono­polis­tische Stel­lung aus. Zwar ist die NFC-Schnitt­stelle in der Theorie seit geraumer Zeit für Banking-Services geöffnet, aller­dings nimmt dies kaum ein Geld­institut in Anspruch. Anschei­nend waren hohe Gebühren für die Nutzung von NFC auf dem iPhone verant­wort­lich. Als „moderne Wege­lagerei“ wird Apples Verhalten von den Poli­tikern beti­telt. Ein neues Gesetz soll die Lage entschärfen und Banken unter­stützen.

Apple Pay und NFC: Bundestag beschließt neue Rege­lungen

Der Bundestag möchte NFC auf dem iPhone für Banken attraktiver machen Der Bundestag möchte NFC auf dem iPhone für Banken attraktiver machen
Apple
Im Oktober 2014 star­tete das Zahlungs­system des kali­for­nischen Unter­neh­mens in den USA, Deutsch­land folgte Ende 2018. Der Service ist beliebt, hat aber auch seine Einschrän­kungen. Bis ein entspre­chendes Gesetz die Öffnung des NFC-Chips für Geld­insti­tute fest­legte, konnte nur der Hersteller selbst auf das Modul zugreifen. Somit waren eigene Apps von den Spar­kassen und Konsorten nicht denkbar. Nach Protest beugte sich Apple zwar und gewährt seitdem die Nutzung der NFC-Schnitt­stelle, jedoch nur bei Entrich­tung erheb­licher Gebühren.

Entspre­chend haben wenige Banken Lust, ihre eigenen App-Konzepte auf dem iPhone zu zur Verfü­gung zu stellen. Manche favo­risieren jetzt sogar das zuvor ange­pran­gerte Apple Pay. Der Bundestag ist nicht amüsiert, wie die Süddeut­sche Zeitung weiß. Mit der eher unglück­lich gewählten Formu­lie­rung, Apple könne ein „ange­mes­senes Entgelt“ für die NFC-Verwen­dung erheben, erhielt der Elek­tronik­kon­zern einen großen Inter­pre­tati­ons­spiel­raum. Nun soll es sich explizit um ein „den Kosten entspre­chendes Entgelt“ handeln. Ferner dürfen Finanz­insti­tute jetzt Sach­ver­stän­dige einschalten, sollte Apple den Zugriff auf den NFC-Chip verwei­gern.

„Ein schär­feres Schwert wäre nütz­lich“

Die Abge­ord­nete Bettina Stark-Watz­inger (FDP) sieht das voran­gegan­gene Gesetz von 2019 als einen guten Start an. „Wir stellen aber fest, die Ände­rungen reichten nicht aus“, lautet die Erkenntnis. Allen voran die Gebühren, die Apple für jede über das iPhone getä­tigte Trans­aktion erhebt, wider­streben der Poli­tikerin. Sie vergleicht die Prozedur mit „moderner Wege­lagerei“. Mit der jetzigen Geset­zes­ände­rung erhofft sich die Abge­ord­nete Abhilfe. Nach­bes­serungen, etwa bei der Bereit­stel­lung des Sach­ver­stän­digen, könnten später folgen. „Ein schär­feres Schwert wäre nütz­lich“, fasst sie zusammen.

Fabio de Masi (Die Linke), eben­falls Mitglied beim Deut­schen Bundestag, mahnt: „Wir müssen verhin­dern, dass Apple mit dem iPhone das Monopol beim Einkaufen bekommt“. Zu diesem Zweck sei nicht nur eine offene Schnitt­stelle, sondern auch die Unter­bin­dung der über­teu­erten Entgelte sinn­voll. Einen Erfolg konnte das Staats­organ bislang durch ange­passte Preise bei Apple Pay erzielen. Diverse Banken berichten von flexi­bleren Gebühren.

Neuig­keiten gibt es auch bei der Bank N26 zu verkünden.

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