Themenspezial: Verbraucher & Service Update-Pflicht

Smartphones, Tablets & Co. bekommen Update-Pflicht

Wer sich ein digi­tales Produkt wie ein Smart­phone oder Tablet kauft, soll einem neuen Gesetz zufolge sicher sein können, dass das Gerät auch mit Updates versorgt wird. Aller­dings gibt es einen "Haken".
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Es ist bereits seit längerem Thema: Digi­tale Produkte sollen eine Update-Pflicht bekommen. Damit sollen Verbrau­cher­rechte gestärkt werden. Wer sich künftig beispiels­weise ein digi­tales Gerät kauft, auf dem Soft­ware instal­liert ist, soll sicher sein können, dass das Gerät auch mit Updates versorgt wird und so ohne Sicher­heits­lücken funk­tio­niere.

Die Große Koali­tion hat sich nun auf die neuen Verbrau­cher­rechte verstän­digt, wie die Wirt­schafts- und Finanz­zei­tung Handels­blatt berichtet. Damit werden zwei EU-Richt­linien umge­setzt, die Gesetze sollen in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden. Zum 1. Januar 2022 sollen sie dann in Kraft treten.

Update-Pflicht für Smart­phones kommt

Smartphones sollen einem neuen Gesetz zufolge künftig eine Update-Pflicht bekommen (Bild: iPhone 12 Pro Max) Smartphones sollen einem neuen Gesetz zufolge künftig eine Update-Pflicht bekommen (Bild: iPhone 12 Pro Max)
Bild: teltarif.de
Unter­nehmen, die digi­tale Produkte verkaufen, sollen mit den neuen Rege­lungen stärker in die Pflicht genommen werden. "Smart­phones oder Tablets brau­chen aktu­elle Soft­ware, um sicher zu funk­tio­nieren", äußerte sich SPD-Rechts­poli­tiker Johannes Fechner gegen­über dem Handels­blatt. Die Update-Pflichten sollen dazu beitragen, dass die Geräte "dauer­haft sicher funk­tio­nieren". "Mit den neuen Rege­lungen schaffen wir Rechts­sicher­heit und Durch­blick im dichten Dschungel von digi­talen Produkten und Dienst­leis­tungen und machen das Vertrags­recht fit für die Zukunft", sagte der CDU-Rechts­poli­tiker Jan-Marco Luczak.

Regeln für alle Geräte mit Soft­ware

Die neuen Rege­lungen gelten aber nicht nur für Smart­phones und Tablets, sondern betreffen alle Produkte, die Soft­ware instal­liert haben. So zählen beispiels­weise auch smarte Wasch­maschinen, smarte Fern­seher und Weara­bles dazu. Unklar ist aller­dings, wie lange die Update-Pflicht gelten soll.

Im Gesetz heißt es, wie im Bericht heraus­gestellt wird, "dass der Verbrau­cher während des Zeit­raums Aktua­lisie­rungen erhält, den er aufgrund der Art und des Zwecks der Sache und der digi­talen Elemente und unter Berück­sich­tigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann". Der genannte Zeit­raum würde sich dann nach dem "dem Erwar­tungs­hori­zont eines Durch­schnitts­käu­fers" bestimmen.

Weiterhin erläu­tert Johannes Fechner, dass auch die Gewähr­leis­tungs­rechte der Verbrau­cher verbes­sert werden. Sollte nach dem Kauf ein Mangel auftreten, wird über einen Zeit­raum von einem Jahr (statt wie bisher sechs Monate) ange­nommen, dass dieser beim Kauf exis­tent war.

Das Bundeskar­tellamt nimmt nun auch Apple ins Visier. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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