Autonomes Fahren

Verabschiedet: Bitkom lobt Gesetz zum Autonomen Fahren

Deutsch­land ist beim Auto­nomen Fahren weit voraus: Nun wurde ein Gesetz dazu verab­schiedet, was der Technik Schwung geben dürfte.
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Kürz­lich hat der Deut­sche Bundestag das Gesetz zum auto­nomen Fahren beschlossen und macht damit den Weg frei für den Einsatz dieser Tech­nologie auch außer­halb von Pilot­pro­jekten und Test­fel­dern.

Anspruch auf Spit­zen­posi­tion

„Damit das auto­nome Fahren seinen Durch­bruch erleben kann, braucht es neben tech­nolo­gischen Inno­vationen auch einen flan­kie­renden recht­lichen Rahmen. Deutsch­land unter­streicht mit dem welt­weit ersten Gesetz zum auto­nomen Fahren seinen Anspruch auf eine inter­natio­nale Spit­zen­posi­tion bei Forschung und Entwick­lung auto­nomer Fahr­zeuge“, lobt der Präsi­dent des Bran­chen­ver­bandes Bitkom, Achim Berg, das Regel­werk. Ein autonomer Minibus fährt durch den Campus Cantoblanco der Autonomen Universität in Madrid Ein autonomer Minibus fährt durch den Campus Cantoblanco der Autonomen Universität in Madrid
Foto: Picture Alliance / dpa
„Von der nun geschaf­fenen Rechts­sicher­heit profi­tieren zum einen die Anbieter und Nutzer auto­nomer Mobi­litäts­lösungen. Zum anderen ist sie aber auch ein wich­tiges Signal für die Hersteller und den Mobi­litäts-Standort Deutsch­land insge­samt. Mit diesem Gesetz kann das auto­nome Fahren einen entschei­denden Schub erhalten.“

So könnten durch das Gesetz zunächst vor allem auto­nome Fahr­zeuge im öffent­lichen Perso­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) einge­setzt werden, etwa selbst­fah­rende Klein­busse, im Jargon "People Mover" genannt.

„Auto­nomes Fahren ermög­licht gerade im länd­lichen Raum neue, wirt­schaft­lich trag­fähige Mobi­litäts­ange­bote jenseits des Indi­vidu­alver­kehrs“, betont Berg. Wichtig sei dabei, dass die Geneh­migungs- und Zulas­sungs­ver­fahren für Fahr­zeuge und Betriebs­bereiche durch die 16 Landes­behörden einheit­lichen Stan­dards folgen. Andern­falls bestehe die Gefahr einer Frag­men­tie­rung des Marktes und unnö­tiger Nach­teile für Anbieter und Fahr­gäste.

Klärungs­bedarf

Bevor in Deutsch­land zudem auch die Nutzung von autonom fahrenden Privat-Pkw tatsäch­lich breit möglich wird, sind aller­dings nach Ansicht des Bitkom noch einige Fragen zu klären. So ist zum Beispiel beim Thema Daten­schutz noch offen, welche konkreten Pflichten die (privaten) Fahr­zeug­halter als Verant­wort­liche im Sinne der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) erfüllen müssen.

"Weit über das Ziel hinaus­geschossen" ist das Gesetz nach Ansicht des Bitkom bei der Verpflich­tung, dass Fahr­zeuge die auto­nome Fahr­funk­tion im Fall eines Abbruchs der Funk­ver­bin­dung sofort abschalten und sich selbst in einen risi­komi­nimalen Zustand versetzen müssen.

Autonom im Funk­loch?

„Ein auto­nomes Auto muss selbst­ver­ständ­lich auch ohne Funk­ver­bin­dung sicher fahren können – und tut dies auch. Es würde zusätz­liche Gefahren provo­zieren, wenn Autos per Gesetz stehen­bleiben, nur weil auf einem kurzen Stre­cken­abschnitt oder bei der Einfahrt in die Tief­garage die Mobil­funk­ver­bin­dung abreißt“, so Berg. „Eine Funk­ver­bin­dung sollte keine gesetz­liche Voraus­set­zung für das auto­nome Fahren sein“, forderte Berg.

Kein Wunder: Bevor keine lücken­lose und flächen­deckende Funk­ver­sor­gung besteht, könnte kein auto­nomes Fahr­zeug wirk­lich fahren. Auto­her­steller gehen schon länger davon aus, dass das ange­strebte Ziel einer flächen­deckenden Funk­ver­sor­gung nie erreichbar sein dürfte.

Im Versuchs­betrieb der auto­nomen Fahr­zeuge muss auf abseh­bare Zeit ein Sicher­heits­fahrer mitfahren, der sofort eingreifen kann, wenn unge­wohnte Situa­tionen auftreten, etwa "Dauer-Rot" an einer defekten Verkehrs­ampel-Kreu­zung.

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