Themenspezial: Verbraucher & Service Vorsicht

Mitgelesen und enteignet: Fallstricke beim E-Book-Kauf

Wir haben einen Blick in die AGB bekannter E-Book-Händler geworfen
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Auf E-Book-Readern können Leser ihre gesamte Bibliothek in der Tasche transportieren - natürlich digital. Auch der Kauf von neuem Lesestoff machen die Anbieter den Nutzern leicht: Auf den Geräten sind meist die Zugänge zu passenden E-Book-Stores vorinstalliert. Doch ohne Haken ist der Kauf in den Online-Buchläden nicht. So erwerben Leser, anders als bei echten Büchern, keinen Gegenstand, den sie verleihen, verkaufen oder anderweitig nutzen können, sondern lediglich ein Nutzungs­recht, dass von den Anbietern nicht selten stark eingeschränkt ist.

Gleichzeitig sammeln die Betreiber der E-Book-Stores aber auch Daten über ihre Besucher - oder räumen sich zumindest entsprechende Rechte ein. "Da wird die gesamte Nutzung protokolliert", sagt Christian Gollner von der Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz. Welche Daten das genau sind, verrät ein Blick in die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) und Daten­schutz­bestimmungen der Händler.

Kaufen ist nicht gleich kaufen

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Die Tücken beim E-Book-Kauf
Bild: teltarif.de
Im E-Book-Segment ist Amazon ein großer Fisch. Neben diversen E-Book-Readern und Tablets der Kindle-Reihe bietet der Anbieter auch seinen eigenen E-Book-Store. Hohe Preis­unterschiede zwischen E-Books und den gedruckten Pendants gibt es in Deutschland aufgrund der Buch­preis­bindung kaum. Da ist es umso ärgerlicher, dass Amazon seinen E-Book-Käufern nur sogenannte Nutzungs­rechte einräumt. "Ihre Kindle-Inhalte werden durch den Anbieter von Inhalten lizensiert, nicht aber verkauft", heißt es in den AGB von Amazon. Die erworbenen E-Books dürfen daher nicht verkauft, verliehen oder vermietet werden. Halten sich Nutzer nicht an diese Bestimmungen, kann der "Zugang zum Kindle-Shop oder zu Kindle-Inhalten ohne Erstattung von Entgelten" sofort gesperrt werden.

Ähnliche Bestimmungen gibt es bei den Anbietern eBook.de, Thalia und Libreka. Hier werden Leser explizit darauf hingewiesen, dass sie mit dem Kauf von E-Books kein Eigentum, sondern lediglich ein nicht übertragbares Nutzungs­recht erwerben. "Jegliche Weitergabe, Bearbeitung, Verviel­fältigung oder Reproduktion, Distribution, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglich­machung […] ist nicht gestattet und außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ggf. strafbar. Eine kommerzielle Nutzung des digitalen Produkts ist in jedem Fall ausge­schlossen", betont Libreka zusätzlich. Welche Folgen ein Verstoß der AGB durch die Leser hat, erklären die Anbieter jedoch nicht im Detail.

Auf der zweiten Seite lesen Sie wie die E-Book-Anbieter an die persönlichen Daten der Leser kommen, wohin diese gehen und was Nutzer gegen die Sammelei unternehmen können.

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