Vorsicht

Mitgelesen und enteignet: Fallstricke beim E-Book-Kauf

Wir haben einen Blick in die AGB bekannter E-Book-Händler geworfen
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

So sehr die E-Book-Plattformen die Leser in Ihren Eigentums­rechten einschränken, so sehr sind sie an den persönlichen Daten ihrer Kunden interessiert. Viele Anbieter speichern demnach zum Beispiel nicht nur Titel und Verfasser gekaufter Bücher, sondern auch das dafür genutzte Gerät, Markierungen und Lesezeichen. Entsprechende Klauseln finden sich bei einem Großteil der Händler.

So heißt es beispiels­weise bei Amazon: "Die Software stellt Amazon Informationen zu den digitalen Inhalten auf Ihrem Kindle und unterstützten Geräten sowie zur Nutzung der digitalen Inhalte durch Sie bereit (z.B. zuletzt gelesene Seite und Archivierung von Inhalten). Informationen, die Sie Amazon zur Verfügung stellen, einschließlich Anmerkungen, Lesezeichen, Notizen, Markierungen oder ähnliche Kenn­zeichnungen, die Sie mit Ihrem Gerät oder Ihrer Lese-App vornehmen, können auf Servern außerhalb des Landes, in dem Sie leben, gespeichert werden. Markierungen können dafür verwendet werden, anderen Kindle-Nutzern anonyme Informationen über die am häufigsten markierten Textstellen bereit­zustellen."

Noch mehr Gelegenheit zur Daten­sammelei gibt es, wenn ein Online-Buchhändler mehr als nur Bücher anbietet: Amazon hat zum Beispiel den neuen "Send it to Kindle"-Button für Webseiten vorgestellt. Wird dieser auf einer Seite angezeigt, können Nutzer sich Artikel und andere Texte auf ihren Kindle schicken lassen, müssen sich dafür aber bei Amazon einloggen.

Aus den gesammelten Daten können die Buchhändler Profile erstellen. Zunächst geht es dabei meistens um persona­lisierte Werbung, sagt Christian Gollner. "Im Grunde versuchen die Firmen, sich wie ein Buchhändler vor Ort zu verhalten. Der kennt ja auch irgendwann Ihre Vorlieben", erklärt der Verbraucher­schützer. Allerdings geben Verbraucher dabei ungewollt recht viel über sich preis: "Im Grunde entstehen da detaillierte Verhaltens­profile." So könnten die Anbieter zum Beispiel protokollieren, zu welcher Zeit ihr Kunde besonders gerne liest und welche Stellen er öfter gelesen hat.

Was passiert mit meinen Daten?

Wer nicht so viel über sich verraten will, sollte vor dem Kauf das Kleinge­druckte eines Anbieters gründlich studieren. Wichtig ist dabei unter anderem, ob der Händler die Daten weitergeben darf. Während beispielsweise eBook.de lediglich angibt, die Daten zu speichern, zu verarbeiten und auszuwerten, listet Amazon eine Reihe an sogenannten Partnern, die ebenfalls Zugriff auf die persönlichen Daten der Nutzer erhalten. Zu diesen gehören unter anderem Dienst­leister, Partner­unternehmen sowie verbundene Unternehmen. Mehr zum Datenschutz bei Amazon lesen Sie auf der Webseite des Anbieters.

Manche Anbieter geben ihren Nutzern zumindest die Möglichkeit, dem Daten­handel zu widersprechen. "Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten", heißt es beispiels­weise bei eBook.de.

Oft können Kunden im E-Book-Reader oder einer App auch selbst auswählen, welche Daten gespeichert werden sollen und zum Beispiel Markierungen oder Lesezeichen abschalten. Und wer wissen will, was ein Anbieter alles über ihn weiß, kann dort um Auskunft bitten - die Kontaktdaten verrät das Impressum auf der Webseite. E-Books ganz ohne Daten­sammelei gibt es im Netz ebenfalls, wenn auch nur vereinzelt. Unter www.openlibrary.org können Nutzer zum Beispiel Klassiker ohne Kopierschutz kostenlos herunterladen - in der Regel allerdings nur auf Englisch.

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