Klage gegen Trekstor: E Ink fordert Verkaufsstopp für eReader
Neue Patent-Klage: E Ink geht gegen Trekstor vor
Bild: teltarif.de
Die Patent-Klage-Welle, die seit Monaten Hersteller wie Apple, Samsung, Motorola und Co. beutelt, macht auch vor anderen Branchen nicht Halt. So hat die Firma E Ink, deren Displays in namhaften E-Book-Readern der Hersteller Amazon, Bookeen, Kobo und Sony zum Einsatz kommen, kürzlich Klage in Mannheim gegen den in Lorsch ansässigen Gerätehersteller Trekstor eingereicht. Dieser soll mit den in den Lesegeräten 4Ink und Pyrus verbauten Bildschirmen zwei Patente von E-Ink verletzen. Trekstor bezieht die Panels vom chinesischen Unternehmen Guangzhou OED Technologies.
Neue Patent-Klage: E Ink geht gegen Trekstor vor
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E Ink gilt seit der Übernahme von SiPix de facto als Monopolist für die Herstellung von elektronischem Papier. So hält das Unternehmen auch eine Reihe von entsprechenden Patenten. Bei den nun in den Fokus geratenen Schutzrechten handelt es sich um die Patente EP 1 231 500 B1 ("Electronically addressable microencapsulated ink") und EP 1 010 036 ("Electrophoretic displays and materials"). E Ink fordert einen Verkaufsstopp des Trekstor Pyrus und des Trekstor eBook Reader 4Ink sowie Schadenersatz in bislang nicht genannter Höhe.
In einer Pressemitteilung [Link entfernt] kommentiert Scott Liu, Chairman der E Ink Holding, die Klage wie folgt: "Wir haben Klage eingereicht, weil E Inks geistiges Eigentum unfairerweise verwertet wird. [...] Unser geistiges Eigentum ist eines unserer Hauptkapitalanlagen, welches wir mit der harten Arbeit durch hunderte von Wissenschaftlern und Ingenieuren über viele Jahre und durch Ausgaben von mehreren hundert Millionen Dollar in Forschung und Entwicklung errichtet haben."
Trekstor sieht Klage gelassen entgegen
Trekstor wiederum bestreitet die Vorwürfe. Nach eingehender Untersuchung sei das Unternehmen zu der Überzeugung gelangt, dass die genannten Lesegeräte keine Patente von E Ink verletzen, so Trekstor-Geschäftsführer Shimon Szmigiel. Man sehe daher dem anstehenden Verletzungsverfahren gelassen entgegen. Eine Unternehmenssprecherin gab zudem an, dass Trekstor eine Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt hat. So sieht sich Trekstor jetzt einer sogenannten Hauptsacheklage gegenüber, in der eine erstinstanzliche Entscheidung voraussichtlich nicht vor dem zweiten Halbjahr 2013 zu erwarten ist.
Das Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr scheint somit erst einmal sicher. Sollte das Gericht im kommenden Jahr die Klage von E Ink als berechtigt sehen, könnten daraus resultierende Entscheidungen nicht nur Folgen für Trekstor haben, sondern auch Partner wie Thalia, Weltbild und den MVB, Wirtschaftstochter des Börsenvereins, betreffen. Die Unternehmen führen die entsprechenden E-Book-Reader von Trekstor als günstige Einsteiger-Geräte in ihrem Sortiment.
Details zu den verschiedenen Display-Typen von E-Book-Readern finden Sie auf unserer Infoseite zu e-Ink, Vizplex, Pearl & Co.