EU-Kommission: Streaming-Abos sollen EU-weit gelten
EU-Kommissar Günter Oettinger
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Internetnutzer sollen von 2017 an europaweit auf von
ihnen abonnierte TV- und Musikdienste zugreifen können. Die
EU-Kommission legte heute ihre Pläne für ein Teilverbot des
sogenannten Geoblockings vor. Die Änderung soll verhindern, dass
Internetnutzer von ihnen bezahlte Dienste auf Reisen oder im Urlaub
nicht nutzen können.
Wer heute zum Beispiel ein Abonnement für Live-Übertragungen der Fußball-Bundesliga hat, wird in der Regel über eine technische Barriere daran gehindert, vom Ausland aus darauf zuzugreifen. Die Anbieter wollen so Klagen wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen verhindern.
Die EU-Kommission ist allerdings der Ansicht, dass rechtlich nichts dagegen spricht, dass registrierte Nutzer von Online-Diensten bei zeitlich befristeten Auslandsreisen auf in ihrem Heimatland angebotene Medien zugreifen. Mit der neuen Verordnung werde man den EU-Bürgern "den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten und deren rechtmäßige Nutzung erleichtern", erklärte der für Digitalwirtschaft zuständige EU-Kommissar, Günther Oettinger.
Zunächst keine Änderung bei ARD und ZDF
EU-Kommissar Günter Oettinger
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Für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland soll das
Geoblocking-Verbot vorerst nicht gelten. Die Streaming-Dienste von
ARD und ZDF werden deswegen weiterhin nur eingeschränkt vom Ausland
aus abrufbar sein.
Die Nutzung beruhe nicht auf einem Vertrag und auch die Gebühr bezahle der Verbraucher "nur eingeschränkt freiwillig", erklärte Oettinger. Im kommenden Jahr werde die EU-Kommission das Thema allerdings sensibel prüfen. Mit den Intendanten von ARD und ZDF gebe es bereits enge Kontakte.
Vereinheitlichung bei Online-Kauf-Rechten
Neben den Plänen zur grenzüberschreitenden Nutzung von Online-Diensten legte die Brüsseler Behörde Vorschläge für eine europaweite Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes bei Online-Käufen vor. Sie sind allerdings umstritten - unter anderem, weil die Standards in machen EU-Staaten abgesenkt werden müssten.
Konkret schlägt die EU-Kommission zum Beispiel vor, eine zweijährige Gewährleistungsfrist festzuschreiben. Unter anderem Verbraucher in Schweden, Großbritannien und den Niederlanden würden durch die Vereinheitlichung Rechte verlieren, warnte der Europäische Verbraucherverband (Beuc) in einer Stellungnahme. In Schweden gelte beispielsweise derzeit eine dreijährige Gewährleistungspflicht.
BDI gegen Umkehr der Beweislast bei Gewährleistungsfällen
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte hingegen einen Vorschlag für eine vollständige Umkehr der Beweislast bei Gewährleistungsfällen als "nicht akzeptabel". Bislang können Hersteller Kunden sechs Monate nach dem Kauf eines Produktes auffordern nachzuweisen, dass ein Defekt bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag.
Die EU-Kommission erhofft sich von einer Vereinheitlichung der Regeln einen Schub für den grenzüberschreitenden Online-Handel. "Die Unternehmen profitieren von mehr Rechtssicherheit und einer Senkung von Kosten und Hindernissen für eine geschäftliche Expansion", kommentierte EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourová. Das wiederum werde sich in einer größeren Auswahl und wettbewerbsfähigeren Preisen niederschlagen.
Was sich genau beim Streaming ändern soll und warum haben wie in einer FAQ zusammengestellt.