Geregelt

Finnland erstes Land der Welt mit Recht auf schnelles Internet

In Deutschland ist ein analoger Zugang mit 56 kBit/s zugesichert
Von Kaj-Sören Mossdorf mit Material von AFP

Die Finnen sind die ersten Verbraucher der Welt mit einem Recht auf einen schnellen Internetzugang. Heute trat die Pflicht in Kraft, jedem Einwohner bei der Übertragung von Daten eine Geschwindigkeit von einem Megabit pro Sekunde zuzusichern, wie das Verkehrs- und Kommunikationministerium in Helsinki mitteilte. Unternehmen müssen nun jedem ihrer Kunden einen modernen Breitbandanschluss liefern, egal wo dieser Kunde wohnt. Schnelles Internet als Grundrecht in Finnland Internet als Grundrecht
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Die Voraussetzung für das Recht auf schnelles Internet hatte Finnland im vergangenen Jahr mit einer Neuordnung des Telekommunikationsmarktes geschaffen, laut der ein "ausreichender" Internetzugang ein Universaldienst sein muss - wie auch ein Telefonanschluss oder die Postzustellung. Das Kommunikationsministerium legte nun fest, dass "ausreichend" eine Geschwindigkeit von einem Megabit pro Sekunde bedeutet. Das ist die langsamste DSL-Geschwindigkeit.

Auch hierzulande existiert ein Recht auf eine gewisse Geschwindigkeit. Diese muss allerdings nur bei 56 kBit/s liegen. Sie erinnert an das Surfen über ein analog Modem, zumal der Anschluss selbst ebenfalls nur analog sein muss. Dem Kunden wird dabei nicht einmal eine ISDN-Leitung per Gesetz zugesichert.

Breitband-Internet als Grundversorgung

Am 1. Januar 2008 hatte die Schweiz bereits ein Grundrecht auf Breitband-Internet eingeführt. Jedem Schweizer wird ein Breitbandanschluss mit mindestens 600 kBit/s im Downstream und 100 kBit/s im Upstream zugesichert. In diesem Jahr sollen die Preise überprüft werden. In den Kosten ist dabei nicht nur der Breitbandanschluss mit inbegriffen. Hinzu kommen ein Telefonanschluss und ein Telefonbucheintrag.

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