Googles Sammelei von Nutzerdaten: Mehr Transparenz gefordert
Mehr Kontrolle für Google-Nutzer gefordert
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Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar
will Google weiterhin dazu zwingen, wesentliche Änderungen bei der
Verarbeitung von Nutzerdaten vorzunehmen. Seine Behörde lehnte einen
Widerspruch des Konzerns gegen eine förmliche Verwaltungsanordnung
aus dem September 2014 ab.
Mehr Kontrolle für Google-Nutzer gefordert
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In der Sache geht es Caspar darum, dass
das Unternehmen Daten aus der Nutzung unterschiedlicher
Google-Dienste "nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erheben
und kombinieren" darf. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift
die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen "weit über das
zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein".
Im Frühjahr 2012 hatte Google eine einheitliche Datenschutz-Regelung für alle seine rund 70 Internet-Dienste eingeführt. Europas Datenschützer kritisierten jedoch einige Punkte und forderten den Internet-Konzern auf, die eigenen Regelungen zur Daten-Verarbeitung nachzubessern, damit sie den EU-Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre entsprechen.
Google muss Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllen
In dem Widerspruchsverfahren seien zwar einige der von Google vorgebrachten Einwände aufgegriffen und die Anordnung entsprechend angepasst worden, erklärte die Behörde. "In der Hauptsache wurde der Widerspruch aber zurückgewiesen."
Google erklärte, man habe während des gesamten Vorgangs mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten "konstruktiv zusammengearbeitet". "Dabei haben wir unsere Datenschutzerklärung erläutert und sind auf die Bedenken der Behörde eingegangen. Wir prüfen nun das weitere Vorgehen."
Caspar betonte, Google habe in Hamburg und gegenüber weiteren europäischen Datenschutzbehörden signalisiert, dass substanzielle Änderungen an den Diensten erfolgen sollen, um die Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen. Dies lasse erkennen, dass die Anstrengungen der Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene bei dem US-Unternehmen Wirkung zeigten. "Google hat es nun in der Hand, unsere Vorgaben umzusetzen, etwa durch einen transparenten Konsens-Mechanismus bei der Verarbeitung von Nutzerdaten", erklärte Caspar. "Ich erwarte, dass dies weiter im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit uns erfolgt und am Ende eine klare Stärkung der Rechte der Nutzer von Google-Diensten auch europaweit erreicht wird."
Die Anordnung wird rechtskräftig, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht gegen sie erhebt. In dem Verfahren kann die Behörde ein Zwangsgeld von bis zu einer Million Euro verhängen, das allerdings in den USA eingetrieben werden müsste.