Netzausbau

Funkloch-Behörde: Mietvertrag für Landwirtschaft

Die Mobil­funkin­fra­struk­tur­gesell­schaft soll für einen zügigen Netz­ausbau sorgen und beim Beschleu­nigen von Verfahren helfen. Verhand­lungen mit Land­wirten über Antennen-Stand­orte werden nun einfa­cher.
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Die von Andreas Scheuer gegrün­dete Mobil­funkin­fra­struk­tur­gesell­schaft des Bundes (MIG) meldet sich vermehrt zu Wort und präsen­tiert Ergeb­nisse ihrer Arbeit. Wie berichtet soll beispiels­weise ein von der MIG geför­derter Mast in der Gemeinde Möhnesee (Land­kreis Soest) in Nord­rhein-West­falen errichtet werden und damit dort einen weißen Mobil­funk­fle­cken schließen.

Wer mit der Materie vertraut ist, weiß, dass für das teils lahme Tempo beim Netz­ausbau nicht allein die Netz­betreiber verant­wort­lich gemacht werden können: Manchmal verschleppen Behörden Geneh­migungs­ver­fahren über Monate bis Jahre, oder die Verhand­lungen mit einem Grund­stücks­eigen­tümer gestalten sich schwierig. Für letz­teren Fall hat die Gesell­schaft nun ein neues Hilfs­mittel ausge­han­delt.

Muster-Miet­ver­trag mit Bauern­ver­band

Neue Initiative gegen Funklöcher auf dem Land Neue Initiative gegen Funklöcher auf dem Land
Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Die unver­sorgten Weißen Flecken der Mobil­funk­netze liegen meist nicht in städ­tischen Gebieten mit vielen Gebäuden, sondern auf dem Land. Von daher müssen viele Verhand­lungen über Miet­ver­träge mit Land­wirten geführt werden, die meist auch etwas anderes zu tun haben, als ausgiebig zu prüfen, ob der vorge­legte Miet­ver­trag für das Grund­stück so in Ordnung ist oder nicht.

Die Mobil­funkin­fra­struk­tur­gesell­schaft und der Deut­sche Bauern­ver­band (DBV) haben sich daher auf einen Muster­ver­trag für die Bereit­stel­lung von Grund­stü­cken für den geför­derten Mobil­funk­ausbau verstän­digt. Anhand des Muster­ver­trages sollen künftig Einzel­ver­träge mit Grund­stücks­eigen­tümern ohne aufwän­dige Verhand­lungen abge­schlossen werden können.

MIG-Geschäfts­führer Ernst-Ferdi­nand Wilms­mann wünscht sich, dass der Muster­ver­trag die Akquise geeig­neter Grund­stücke vor Ort erleich­tert. Bauern­ver­bands-Gene­ral­sekretär Bern­hard Krüsken betont, dass die Land­wirte in zwei­facher Hinsicht davon profi­tieren. Erstens werden dadurch ange­mes­sene Miet­preise für die Land­wirte sicher­gestellt. Und zwei­tens: Wenn die Land­wirte smarte Tech­niken nutzen, sind sie die ersten, die von einem guten Netz­ausbau vor der eigenen Haustür profi­tieren. Für eine Viel­zahl land- und forst­wirt­schaft­licher Betriebe sei für die Nutzung der Digi­tali­sie­rungs­poten­ziale eine öffent­lich geför­derte flächen­deckende Erschlie­ßung auch in dünn­besie­delten länd­lichen Räumen uner­läss­lich.

Das beinhaltet der Miet­ver­trag

Der Muster­ver­trag enthält nach Angaben der MIG zu den wesent­lichen Vertrags­inhalten faire Rege­lungen, unter anderem zur Vertrags­lauf­zeit, eine umfas­sende Haftungs­rege­lung, eigen­stän­dige Rück­bau­bürg­schaften sowie Empfeh­lungen zu ange­mes­senen Miet­höhen und deren Anpas­sungen während der Vertrags­lauf­zeit.

Der DBV will seinen Landes-, Regional- und Kreis­bau­ern­ver­bänden diesen Muster­ver­trag als Bera­tungs­grund­lage für ihre Mitglieder zur Verfü­gung stellen. Die Muster­ver­trags­rege­lungen haben aller­dings ledig­lich Empfeh­lungs- und Orien­tie­rungs­cha­rakter und beinhalten keine verbind­lichen Vorgaben für die Vertrags­ver­hand­lungen im Einzel­fall. Für eine Bera­tung und Prüfung von Ange­boten zur Anmie­tung von Grund­stü­cken für Funk­mast­stand­orte sollen den Verbands­mit­glie­dern wie bisher die Kreis- und Landes­bau­ern­ver­bände zur Verfü­gung stehen.

1&1 will übri­gens für den flächen­deckenden Ausbau seines Mobil­funk­netzes geeig­nete Frequenzen.

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