DARC: Mikrofon-Verbot im Auto schießt übers Ziel hinaus
DARC präsentiert Studie
Foto: Image licensed by Ingram Image, Logo: DARC e.V., Montage: teltarif.de
Die Nutzung elektronischer Geräte im Auto ist aus Sicherheitsgründen bereits vor mehreren Jahren gesetzlich eingeschränkt worden. Davon betroffen sind auch lizenzierte Funkamateure und CB-Funker, die mit dem Mikrofon in der Hand nicht nur ihrem Hobby nachgehen, sondern zum Teil auch bereitstehen, um bei Notfällen Hilfe herbeizurufen.
Nun meldet sich der Deutsche Amateur Radio Club e.V. (DARC) zu Wort. Der Interessenverband der deutschen Funkamateure präsentierte eine Studie der Technischen Universität Braunschweig, die besagt, dass der Funkbetrieb mit dem Mikrofon in der Hand und dem Finger auf der Senden-Taste "so gut wie gar nicht" vom Autofahren ablenke.
Anders sehe es sogar bei der Bedienung des Autoradios aus, die nach vor erlaubt sei. Dabei bleibt unklar, wie das zum Vergleich herangezogene Radio bedient wird. Hier gibt es mittlerweile große Unterschiede: Muss zwischen DAB+ und UKW umgeschaltet werden? Hat der Nutzer ausreichend Stationstasten für seine Lieblingsprogramme zur Verfügung oder muss er sich durch eine unübersichtliche Senderliste hangeln?
So wurde bei der Studie gearbeitet
DARC präsentiert Studie
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Die Studie wurde mit einem Fahrsimulator durchgeführt. Dabei untersuchten die Wissenschaftler die Auswirkung verschiedener Situationen auf die Konzentration bzw. die Ablenkungswirkung von 34 Fahrern über einen Zeitraum von insgesamt 2040 Stunden. Das Ergebnis sei, dass sich die Bedienung von Handy oder Radio deutlich auf die Aufmerksamkeit des Fahrers auswirke. Die Aufnahme eines Handmikrofons sei hingegen als unproblematisch einzustufen.
"Während das bloße Halten eines Mikrofons aber verboten ist, lässt die StVO die Bedienung des Radios und anderer Bedienelemente im Fahrzeug zu, und das gilt sogar für Touchscreens, bei denen Autofahrer auf jeden Fall den Blick von der Fahrbahn abwenden müssen", so der DARC. Der Verein setzt sich dafür ein, dass die Rechtslage wieder geändert wird. Nicht nur für Funkamateure und CB-Funker, sondern auch für Rettungsdienste und Katastrophenschützer sei der Einsatz von Mikrofonen wichtig.
Wie es weiter heißt, hätten etliche Funker ihre Geräte aufgrund der geänderten Rechtslage bereits aus ihren Autos ausgebaut. Das ist riskant, findet der DARC-Vorsitzende Christian Entsfellner: "Der Funk hat sich im Straßenverkehr bislang als unverzichtbares Hilfsmittel in Notfällen und Gefahrensituationen herausgestellt und bildet ein Backup bei fehlender Mobilfunkabdeckung oder gar bei einem Ausfall. Die StVO sollte Mikrofonbetrieb sinnvollerweise wieder zulassen."
In einem Themen-Special haben wir bereits darüber berichtet, wie man mit Amateurfunk und CB-Funk auch ohne klassisches Handy vernetzt bleiben kann.