Urteil: Preiserhöhungsklausel bei Netflix ist ungültig
Klausel in Netflix-Verträgen ungültig
Bild: picture alliance / dpa | Britta Pedersen
Eine Vertragsklausel von Netflix räumt dem Streamingdienst die Möglichkeit ein, Preise für Abonnements zu ändern. Diese Regelung ist ungültig. Das entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die in den Niederlanden beheimatete Netflix International B.V., die die Abonnements auch in Deutschland für den amerikanischen Konzern verkauft.
"Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten." So räume sich der Streamingdienst in seinen Nutzungsbedingungen die Möglichkeit ein, Preise für Abonnements "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu ändern.
Klausel in Netflix-Verträgen ungültig
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Netflix will mit dieser Klausel auf Änderungen "der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten" reagieren können. Als Beispiele werden Produktions- und Lizenzkosten genannt, aber auch Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme. In den USA hat der Streamingdienst erst vor wenigen Wochen an der Preisschraube gedreht. Somit drohen auch für deutsche Kunden perspektivisch höhere Kosten für die Netflix-Nutzung.
Landgericht Berlin: Bedingungen für Preisanpassungen nicht transparent
Wie der vzbv mitteilte, folgte das Landgericht Berlin der Auffassung der Verbraucherschützer, dass die Bedingungen für Preisänderungen bei Netflix für die Kunden nicht ausreichend transparent seien. Klare und für die Anwender nachvollziehbare Regelungen müssten dafür sorgen, dass sich Preisänderungen zumindest auf Plausibilität prüfen ließen.
Wie es weiter heißt, sei es bei der aktuellen Regelung nicht erkennbar, dass nur diejenigen Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Aufwendungen der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben. Das Gericht beanstandete den Angaben zufolge auch die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern auch Kostensenkungen an die Kunden weitergebe.
Eine frühere Regelung sah überhaupt keine Kriterien für Preiserhöhungen bei Netflix vor. Dies hatte das Berliner Kammergericht im Dezember 2019 auf Antrag des vzbv für unzulässig erklärt. Wie es mit der aktuellen Vertragsklausel weitergeht, ist noch unklar, denn Netflix hat gegen das Urteil (23 U 15/22) Berufung vor dem Berliner Kammergericht Berlin eingelegt.
In einer weiteren Meldung lesen Sie, warum Netflix mit seiner aktuellen Preiserhöhung ein Eigentor schießt.